Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

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3.4 Bildungsbereich

3.4.1 Gesamtschweizerische und interkantonale Organisationen

Zusammenfassung (in Fettdruck: Vernehmlassungsteilnehmenden, die direkt zur Stellungnahme eingeladen worden sind)

4 von den 10 Vernehmlassungsteilnehmenden (TR BS, SDK, KSHW, SKKBS) begrüssen die Bestrebungen, die Verbindlichkeit und die Harmonisierung des allgemeinbildenden Unterrichts zu stärken.

2 Vernehmlassungsteilnehmende (SVABU, SDK) begrüssen explizit, dass neu die Allgemeinbildung für sämtliche berufliche Grundbildungen geregelt wird. 2 Teilnehmende (BCH, LCH) beantragen eine Klarstellung, dass der ABU-Unterricht in einem separaten Fach durchgeführt oder in den Fachunterricht integriert werden kann. 2 von den 10 Vernehmlassungsteilnehmenden (KSHW, SKKBS) beantragen die Beibehaltung der Möglichkeit, von der Verordnung abzuweichen.

Die Vereinfachung des Qualifikationsverfahrens wird von 2 Vernehmlassungsteilnehmenden (TR BS, SDK) explizit begrüsst. 5 Teilnehmende (TR BS, BCH, SVABU, LCH, SDK) wünschen sich mehr Klarheit zu der Organisation und der Beurteilung der Schlussarbeit. 1 Teilnehmende (LCH) äussert sich zugunsten der Beibehaltung einer Schlussarbeit für die zweijährigen beruflichen Grundbildungen.

1 Teilnehmende (Kalaidos) spricht sich für die Beibehaltung einer schriftlichen Schlussprüfung für die drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildungen aus.

5 von den 10 Teilnehmenden (TR GB, BCH, SVABU, LCH, SDK) betonen, dass zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden müssen, damit die Umsetzung der Reform in den Schulen erfolgen kann.

3 Teilnehmende (TR BS, Kalaidos, SDK) erachten den vorgesehenen Umsetzungszeitplan als sehr ambitiös.

BCH ist es ein Anliegen, dass die Kantone vom Bund die nötige Unterstützung erhalten, um in einem zweiten Schritt ausreichende Unterstützungsmassnahmen für die Berufsfachschulen und Lehrpersonen bereitstellen zu können. Er erachtet organisatorische und finanzielle Unterstützungsmassnahmen als entscheidende Kriterien für eine qualitative und verantwortbare Umsetzung der Revision und führt eine Liste von Massnahmen auf. Aus seiner Sicht bergen die derzeitigen Ansätze betreffend Organisation und Umsetzung der Schlussarbeit noch Unklarheiten. Für ihn stellt sich die Frage, inwiefern belegte Evidenz dafür besteht, dass eine Schlussarbeit für den Erwerb von Kompetenzen förderlicher ist, als dies bei einer kompetenzorientierten Schlussprüfung der Fall ist. Die Haltungen zu einer Abschaffung der schulischen Schlussprüfung gehen bei den Mitgliedern von BCH stark auseinander. Er macht darauf aufmerksam, dass sich die Erstellung, Präsentation und die dialogische Verteidigung einer Schlussarbeit auf einer massgeblich höheren taxonomischen Stufe bewegen, als dies mit der bisherigen Schlussprüfung der Fall war.

Aus Sicht von Kalaidos besteht Abstimmungsbedarf zwischen den mit der Totalrevision der VMAB vorliegenden Dokumenten und den Bildungsverordnungen und damit mit den Organisationen der Arbeitswelt. Angesicht der gleichzeitig laufenden Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität, die weitere grosse Anstrengungen zur Umsetzung verlangt, beantragt sie die Verschiebung der Einführung der Verordnung um zwei Jahre, damit eine reibungsfreie Einführung gewährleistet ist.