Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

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konzentrieren können. Mit der Forderung, dass zwei Lehrpersonen als Expertinnen/Experten zum Einsatz kommen, stellen sich finanzielle und organisatorische Fragen, die es zu berücksichtigen gilt.

BFS Winterthur A setzt sich ein für eine Anpassung der Übergangsbestimmungen in Art. 15 Abs. 5, da eine Anpassung im Jahr 2033 zu spät wäre und die Lernenden des Berufsfeldes Detailhandel bis dahin benachteiligt würden. Für sie ist die integrierte Allgemeinbildung unbefriedigend. Eine Änderung zurück zu drei Lektionen ABU würde die Qualität der Ausbildung aufwerten und wäre kein grosser Aufwand.

bTG hätte sich gewünscht, dass erfahrene ABU-Lehrpersonen bei der Erarbeitung der Vorlage einbezogen worden wären. Sie bewertet das Bestehen des ABU als eigenständiges Fach und der ganzheitliche Prozess des Kompetenzerwerbs durch den curricularen Aufbau des RLP als positiv. Ebenfalls positiv bewertet sie, dass der Lernbereich «Sprache und Kommunikation» gestärkt werden soll und der RLP zukünftig in kurzen und regelmässigen Zyklen überarbeitet werden soll, um auf Megatrends eingehen zu können. Negativ bewertet sie, dass die Zusammensetzung der mitarbeitenden Personen der Kommission zur Überarbeitung zukünftiger RLP nicht mehr definiert ist, dass die Schlussprüfung (als drittes Referenzmittel nebst der bisherigen Note Vertiefungsarbeit und der Erfahrungsnote) ersatzlos abgeschafft werden soll und dass eine Begründung zur Abschaffung der Schlussprüfung im «Erläuternden Bericht» gänzlich fehlt. Schliesslich ist sie erfreut über die Aussage «Als Bestandteil der beruflichen Grundbildung trägt die Allgemeinbildung zudem zur Verwirklichung der Chancengerechtigkeit für alle Lernenden bei» und ermutigt das SBFI, die entsprechende wissenschaftliche Evidenz öffentlich zu nennen. Die Bedeutung des Fachs soll ins Bewusstsein der Bevölkerung gelangen.

Die Lehrpersonen des CFP Genève fordern die Beibehaltung der Schlussprüfung, mit der die Lernenden beurteilt werden, ohne dass diese auf externe Hilfe zurückgreifen können, und die während der drei Lehrjahre als Antreiber wirkt.

gibb Bern bewertet die Revision als gute Revision.

KV Chur wehrt sich gegen Art. 1 und gegen die Gleichschaltung aller Berufe. Die Aufhebung des integrierten ABU gefährdet die Berufsfelder Kaufleute und Detailhandel in ihrer Existenz. Dies hätte weitreichende Konsequenzen für die Berufsbildung, aber auch für die Existenz von Berufsfachschulen mit kaufmännischer Ausrichtung. Sie vertritt die Meinung, dass das Modell des integrierten ABU in der Umsetzung seit Langem gut und zur Zufriedenheit der Wirtschaft funktioniert. Sie behauptet, dass die bestehende Lösung die Inhalte des ABU 2030 abbildet und das Allgemeinwissen stärkt, weil es mit der Berufskunde vernetzt ausgebildet wird. Sollte das nicht-integrierte Modell umgesetzt werden, so bedeutet das eine Schwächung der inhaltlichen Kompetenzvermittlung, eine künstliche Aufteilung der Kerninhalte aus den Bereichen Wirtschaft und Kommunikation in einen Teil «Berufskenntnisse» und einen Teil «Allgemeinbildung». Die Folge wären vier Grossreformen spätestens im Jahr 2027. Für eine erneute grundlegende Anpassung fehlt die Akzeptanz bei den Lehrbetrieben und den Organisationen der Arbeitswelt, bei den Lehrpersonen und deren Verbänden.

Angesichts der Tatsache, dass die Berufsfelder Kaufleute und Detailhand grosse Reformprozesse am Umsetzen sind und dabei die Rolle der ABU-Fächer national intensiv besprochen wurden, vertreten KV Luzern, BBZW die Meinung, dass der integrierte ABU im kaufmännischen Bereich und der teilintegrierte ABU im Detailhandel weiter als Ausnahmen geführt werden sollen. Handlungskompetenzorientiertes Unterrichten erfordert im kaufmännischen Bereich und im Detailhandel das Verschmelzen der ABU-Inhalte mit den vertieften Lerninhalten der beiden Ausbildungen. Die Separation von ABU-Inhal-