Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht
Hinsicht enorm, um die Forderung, die Schlussarbeit sowie Präsentation inklusive Schlussgespräch von zwei Expertinnen und Experten bewerten zu lassen, umzusetzen. Ausserdem fordert sie eine Anpassung der Zeitvorgaben für die Einführung, damit die Kantone genügend Zeit für die Erstellung der kantonalen Lehrpläne und die Lehrpersonen genügend Zeit für die erforderlichen Vorbereitungen haben.
BBZ SH begrüsst die Totalrevision hinsichtlich der Stärkung des ABU mit Fokus auf Handlungskompetenzen und Verbindlichkeit. Es sieht die Revision als wichtigen Schritt, um die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung zu modernisieren und an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft anzupassen. Es begrüsst, dass die Verbindlichkeit und Harmonisierung des ABU in den Kantonen sowie die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung auf Stufe Bund und Kantone gestärkt werden. Auch der ganzheitliche Prozess des Kompetenzerwerbs durch den curricularen Aufbau des RLP und die Stärkung von Sprache und Kommunikation erachtet es als positiv. Hinsichtlich Entwicklung und Qualitätssicherung erachtet es den Einbezug aller Verbundpartner, der Ausbildungsinstitutionen und Lehrpersonen als zwingend, damit eine praxisnahe und fundierte Überprüfung sowie kontinuierliche Verbesserung gewährleistet werden kann.
BFS Bülach erachtet einige teils unbegründete Veränderungen im Qualifikationsverfahren als Abwertung des Stellenwerts des Fachs und als eine Erhöhung der Diskrepanz zur Berufskunde. Sie kann die Organisation der geplanten Veränderungen in der Praxis nicht nachvollziehen. Form und Bewertung der Schlussarbeit sind für sie unklar. Sie befürchtet Unterrichtsausfall aufgrund eines für die Lehrpersonen zeitintensiven und aufwendigen Qualifikationsverfahrens über mehreren Wochen. Sie stellt fest, dass die Erfahrungsnoten durch die neuen Bestimmungen mehr Gewicht erhalten – ohne dass eine Zweitinstanz vorgesehen ist. Sie vertritt die Meinung, dass die Aufwertung der Schlussarbeit, die mit KI erstellt werden kann, problematisch ist, und dass eine mündliche Prüfungsform nicht in allen Themen kompetenzorientiert zu gestalten ist. Sie plädiert dafür, in dieser Reform auf eine Änderung am Qualifikationsverfahren zu verzichten und die Drittelung in der Zusammensetzung der Schlussnote vorerst beizubehalten und möchte, dass weiterhin ein objektiver Referenzwert in die Schlussnote des Fachs einfliesst. Dies fördert aus ihrer Sicht die Qualität der Prüfpraxis, die Objektivität und Verbindlichkeit in der Ausführung, da die Erstellung der Schlussprüfungen, zumindest im Kanton Zürich, viele Lehrpersonen in den Fachschaften mit einbezieht.
BFS Davos vertritt zwei Standpunkte: Für die berufliche Grundbildung «Schreinerin/Schreiner EFZ» ist die Vereinheitlichung der Allgemeinbildung plausibel und sinnvoll. In Bezug auf die Berufsfelder Kaufleute und Detailhandel ist die nicht-integrierte Allgemeinbildung nicht umsetzbar und würde die vier Berufe in ihren Grundfesten erschüttern. Die seit 2022 implementierte Handlungskompetenzorientierung wäre dadurch zunichte gemacht. Durch die integrierte Ausbildung wird sichergestellt, dass es keine künstliche Trennung bei der Entwicklung, der Vermittlung und der Prüfung der Kompetenzen in den Bereichen Kommunikation, Wirtschaft, Gesellschaft und Technik gibt. In Anbetracht der Gefahr der fehlenden Akzeptanz einer erneuten Reform schlägt sie vor, die Vereinheitlichung der Allgemeinbildung in den Berufsfeldern Kaufleute und Detailhandel frühestens in zehn Jahren (im Jahr 2034) anzupassen – und zwar im Hinblick und in Symbiose mit den Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Arbeit mit den Handlungskompetenzbereichen der reformierten Ausbildungen.
BFS Langenthal, SFG Bern-Biel erachten die Regelung der Allgemeinbildung für sämtliche berufliche Grundbildungen als grosses Plus dieser Reform, da damit die Stärkung der Allgemeinbildung und die Reduktion der Komplexität bei der Umsetzung einhergehen. Für BFS Langenthal, BZ Interlaken,
fbbe, SFG Bern-Biel sollen die Kantone genügend und zusätzliche Ressourcen bereitstellen und den Prozess so vorbereiten, dass die Erarbeitung kantonaler Musterschullehrpläne erfolgen kann und sich die Berufsfachschulen auf die konkrete Umsetzung der Reform für den respektive im Unterricht