Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
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durchgeführt oder in den Fachunterricht integriert werden kann. 2 Teilnehmende (BBZW, KV Luzern) beantragen die Beibehaltung der Möglichkeit, von der Verordnung abzuweichen.
2 Vernehmlassungsteilnehmende (BBZ Heimbach LU, BBZG Sursee) begrüssen explizit den Verzicht auf die Schlussprüfung für die zweijährigen beruflichen Grundbildungen. 4 Teilnehmende (BB Winterthur, BBZ Herisau, BBZ Weggismatt LU, BFS Lenzburg) fordern die Beibehaltung einer Schlussarbeit für die zweijährigen beruflichen Grundbildungen. 1 Teilnehmende (ALV) beantragt die Einführung einer Schlussarbeit für die zweijährigen beruflichen Grundbildungen.
17 von den 33 Vernehmlassungsteilnehmenden (ALV, BB Winterthur, BFS Bülach, BFS Lenzburg,
bTG, BBZ Herisau, BBZ Bahnhof LU, BBZ Heimbach LU, BBZG Sursee, BFS Winterthur S, BZ Rorschach-Rheintal, BVL, CFP Genève, SFG Zürich, SVMEP, TBZ, ZLB) fordern die Beibehaltung der Schlussarbeit für die zweijährigen beruflichen Grundbildungen.
1 Teilnehmende (BFS Bülach) begrüsst den Einbezug von zwei Personen bei der Beurteilung der Schlussprüfung. 7 Teilnehmende (BBZ Weggismatt LU, BFS Langenthal, BFS Lenzburg, fbbe, PK ABU ZH, SFG Bern-Biel, BZ Interlaken) schlagen vor, dass die Präsentation und das Gespräch von zwei Experten beurteilt werden. 9 von den 33 Vernehmlassungsteilnehmenden (BB Winterthur, BBZ SH, BBZ Bahnhof LU, BBZ Heimbach LU, BBZG Sursee, BFS Rüti, BFS Winterthur S, BVL, ZLB) sprechen sich gegen den zwingenden Beizug von zwei Personen zur Beurteilung der Schlussarbeit aus und schlagen vor, dass nur im Falle einer ungenügenden Arbeit eine Zweitperson einbezogen wird.
Die Überprüfung der Verordnung und des Rahmenlehrplans alle 7 Jahre wird explizit von 3 Vernehmlassungsteilnehmenden (BFS Bülach, bTG, BBZ SH) begrüsst. 4 Teilnehmende (BFS Langenthal,
fbbe, SFG Bern-Biel, BZ Interlaken) streben an, dass die Überprüfung alle 5 Jahre stattfindet. 11 Teilnehmende (BBZB Weggismatt LU, BBZB Heimbach LU, BBZ SH, BFS Langenthal, bTG, BZ Interlaken, BZ Rorschach-Rheintal, fbbe, SFG Bern-Biel, SFG Zürich, TBZ) erachten als wichtig, dass die Lehrpersonen und die Ausbildungsinstitutionen in die periodische Überprüfung der Verordnung und des Rahmenlehrplans einbezogen werden. 2 Teilnehmende (BFS Bülach, bTG ) fordern, dass die Zusammensetzung der Kommission transparent erfolgt. 2 Teilnehmende (ALV, BBZG Sursee) fordern, dass die Lehrpersonenverbände in die periodische Überprüfung miteinbezogen werden.
6 von den 33 Teilnehmenden (BFS Langenthal, BBZ Heimbach LU, BBZG Sursee, BZ Interlaken, fbbe, SFG Bern-Biel) betonen, dass zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden müssen, damit die Umsetzung der Reform in den Schulen erfolgen kann.
1 von den 33 Vernehmlassungsteilnehmenden (BB Winterthur) erachtet den vorgesehenen Umsetzungszeitplan als zu knapp.
BB Winterthur erachtet die Ziele der neuen Verordnung und des RLP als sinnvoll und zeitgemäss.
Aus ihrer Sicht sind die Ziele «Stellenwert des ABU stärken» und «Stärkung der Standardsprache des Schulortes» nicht ausreichend erreicht. Die Abschaffung der Schlussprüfung für die drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildungen sowie die gänzliche Abschaffung eines Qualifikationsverfahrens für die zweijährigen beruflichen Grundbildungen werden als klare Schwächung verstanden. Angesichts der Tatsache, dass die Möglichkeiten von KI vermehrt für eine Vielzahl von Aufgaben eingesetzt werden und somit die tägliche Arbeitsweise verändern, erscheint die gewählte Methode der Schlussarbeit als Abschlussnote nicht mehr zeitgemäss. Sie fordert, die Formen der Qualifikationsverfahren zu überdenken, damit sie die Realitäten des modernen, von KI-unterstützten Arbeitsumfelds widerspiegeln und die Sprachkompetenzen der Lernenden der zweijährigen beruflichen Grundbildungen ausreichend gefördert werden. Aus ihrer Sicht ist der Aufwand in zeitlicher und personeller und somit finanzieller