Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

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ten würde grosse Reformen, spätestens im Jahr 2027, zur Folge haben. Für eine erneute grundlegende Anpassung fehlt die Akzeptanz bei den Lehrbetrieben und den Organisationen der Arbeitswelt, bei den Lehrpersonen und deren Verbänden.

SVMEP ist der Ansicht, dass die Schlussprüfung beibehalten werden sollte, da diese bei der Aufwertung des ABU eine wesentliche Rolle spielt. Die Prüfung ist ein Ort, der die Lehrpersonen der Allgemeinbildung innerhalb der Bildungseinrichtung mobilisiert und eine Diskussion im Rahmen dieses Bildungsgangs fördert. Dies kommt einem gemeinsamen Verständnis der Allgemeinbildung innerhalb des von den Bildungsverordnungen abgesteckten Rahmens zugute.

TBZ erachtet es als positiv, dass die Erfahrungsnoten, die Schlüsselqualifikationen, die Sprache und Kommunikation sowie das Prüfungsgespräch aufgewertet werden. Sie spricht sich gegen die Abschaffung der Schlussprüfung aus und erachtet die bisherige Drittelung der Note des Qualifikationsbereichs als ausgewogen. Für sie sind noch Fragen betreffend Schlussarbeit offen.

Für ZLB enthält die Vorlage in ihrer Form und in ihrem Kern eine Ungereimtheit. Er sieht nicht ein,

weshalb die Schlussprüfung abgeschafft, die Schlussarbeit hingegen aufgewertet werden soll. Was überprüft werden kann, fällt weg, was infolge der rasanten technologischen Entwicklung (KI, Chat-GPT etc.) kaum mehr überprüfbar ist, wird aufgewertet.

3.5 Weitere interessierte Kreise

Zusammenfassung (in Fettdruck: Vernehmlassungsteilnehmende, die direkt zur Stellungnahme eingeladen worden sind)

1 von den 10 Vernehmlassungsteilnehmenden (hep verlag) vertritt die Meinung, dass die integrierte Allgemeinbildung weiterhin möglich sein sollte. 1 Teilnehmende (NGO) begrüsst die Bemühungen für eine schweizweite einheitliche Konkretisierung der Ziele des ABU.

1 Vernehmlassungsteilnehmende (VPOD) spricht sich für die Beibehaltung der Schlussarbeit für die zweijährigen beruflichen Grundbildungen aus.

1 Vernehmlassungsteilnehmende (NGO) lehnt den Verzicht auf die Schlussprüfung für die drei- und vier beruflichen Grundbildungen ab.

1 Vernehmlassungsteilnehmende (VPOD) erachtet den Umsetzungszeitplan als sehr knapp.

hep Verlag spricht sich dafür aus, dass der integrierte ABU in den Berufsfeldern Kaufleute und Detailhandel weiterhin möglich bleibt.

NGO begrüsst die Totalrevision der Verordnung, welche die Modernisierung und Verbesserung der Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung zum Ziel hat. Besonders wichtig ist ihr die Verankerung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in der beruflichen Grundbildung. Sie empfiehlt dem SBFI, den Kantonen nahezulegen, BNE in den Unterrichtsplan zu integrieren. Sie lehnt es ab, dass die Schlussprüfung abgeschafft werden soll.

SWR begrüsst die schweizweit einheitliche Konkretisierung der Ziele im ABU und die Präzisierungen im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung. Er bewertet den Spielraum, der den Kantonen bei der Umsetzung durch Schullehrpläne bleibt, als genügend gross. Die Handlungskompetenzorientierung entspricht dem Berufsbildungsgesetz, er begrüsst diese Anpassung. Er schlägt jedoch eine Änderung im Abschnitt der Qualitätsentwicklung vor. 19/83