Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
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zu wenig fassbar und fordert die Anrechnung von einschlägiger Lebenserfahrung in der Erwachsenenbildung.
APMöb, APParf, APSchuhe, APSEU, APTex lehnen die Streichung der Ausnahmeregelung ab. Sie bemängeln den ungenügenden Einbezug der vom integrierten ABU betroffenen Akteure und die mangelhafte Grundlage, die einen solchen Entscheid zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigt. Sie wünschen eine höhere Verbindlichkeit, um eine optimale Abstimmung zwischen dem ABU und dem BKU sicherzustellen.
DIY, IG UNBB vertreten die Meinung, dass die allgemeinbildenden Fächer nicht in allen beruflichen Grundbildungen identisch als ABU vermittelt werden. Sie bemängeln den ungenügenden Einbezug der vom integrierten ABU betroffenen Akteure. Angesichts der Tatsache, dass der Detailhandel und die Kaufleute eine umfassende Reform hinter sich haben und ÜK-Anbieter und Berufsfachschulen mit dem Methodenwechsel zuerst Erfahrungen sammeln müssen, schlagen sie vor, nach einem Zyklus gemeinsam zu evaluieren, wie eine mögliche Abstimmung sichergestellt werden kann. Aus ihrer Sicht sollten Pilotprojekte in einzelnen beruflichen Grundbildungen möglich sein. DIY stützt die Stellungnahmen von BDS, BIKAS und SKKBS. IG UNBB stützt die Stellungnahmen von BDS, BIKAS und SAV.
Gemäss ASMAS, BDS, BIKAS, IGKG, IG UNBB, SAV, sgv, SWISS RETAIL, VBV, VSP beinhaltet die
Delegationsnorm von Art. 19 Abs. 1 BBV keine Kompetenz des SBFI, im Rahmen der Ausführungsbestimmungen von der Vorgabe von Art. 19 Abs. 2 BBV abzuweichen, wie dies mit der Streichung von Art. 1 Abs. 2 der geltenden VMAB beabsichtigt ist. Sie lehnen die Streichung der Ausnahmeregelung ab.
Aufgrund des Umstands, dass Vertreterinnen und Vertreter des integrierten ABU seitens der Schulen und seitens der Trägerschaft in das Projekt nicht direkt involviert worden waren, fordern ASMAS, BDS, BIKAS, IGKG, IG UNBB, SAV, sgv, SWISS RETAIL, VSP ein gemeinsames Vorgehen mit den betroffenen Akteuren.
BIKAS, IGKG, SAV, sgv begrüssen die Bestrebungen, die Verbindlichkeit und Qualitätssicherung im ABU zu stärken. Dadurch kann einerseits die Anrechenbarkeit von Bildungsleistungen erhöht werden, andererseits erhoffen sie sich, dass die Schnittstellen zu den Berufskenntnissen zukünftig optimal aufeinander abgestimmt werden. Sie vertreten die Meinung, dass die Qualitätssicherung und Verbindlichkeit nicht substanziell erhöht wurden und die Schnittstelle zu den Berufskenntnissen noch vage ist. Angesichts der Tatsache, dass das Berufsfeld Kaufleute eine umfassende Reform hinter sich hat und sich aktuell im ersten Jahr der Umsetzung befindet, schlagen sie vor, nach einem Zyklus gemeinsam zu evaluieren, wie eine mögliche Abstimmung sichergestellt werden kann. IGKG stützt die Stellungnahmen von SAV, sgv, KFMV, BIKAS, BDS und SKKBS. SAV, sgv stützen die Stellungnahmen von BDS, BIKAS, SKKBS.
CP ist insgesamt zufrieden mit dem Revisionsentwurf. Es fordert die Beibehaltung der Ausnahme, mit der das Modell der integrierten Allgemeinbildung für die KV- und Detailhandelsberufe weitergeführt werden kann.
FER unterstützt die vom SBFI mit den Anpassungs- und Verbesserungsvorschlägen in dieser revidierten Verordnung über die Allgemeinbildung eingeschlagene Richtung. Sie begrüsst auch die häufigeren Revisionen, dank denen auf den Wandel und die rasche Entwicklung der Grundkompetenzen aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen, der neuen Technologien, des Einflusses der sozialen Medien und auch des Aufkommens der künstlichen Intelligenz eingegangen werden kann.