Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
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SGB spricht sich generell für eine Stärkung des ABU in der beruflichen Grundbildung aus. Die Allgemeinbildung soll Lernende in der Entfaltung ihres Potenzials und in ihrer Selbständigkeit unterstützen und ihre persönlichen Ressourcen aktivieren. Er begrüsst im Interesse der Vereinheitlichung und Erhöhung der Verbindlichkeit, dass die neue Verordnung künftig den ABU für alle beruflichen Grundbildungen regeln wird.
SSO stimmt der ausgearbeiteten Vorlage zu.
svtb hat keine Bemerkungen zu den Revisionsentwürfen.
Swiss Banking begrüsst die Bemühungen, um die Verbindlichkeit und die Qualitätssicherung im ABU zu erhöhen. Gleichzeitig fordert er, dass die Ausnahmeregelung in Art. 1 wieder eingeführt wird, sodass die aktuell geltende Möglichkeit eines integrierten ABU erhalten bleibt. Swiss Banking stützt die Stellungnahmen von BIKAS und SAV. Er vertritt die Meinung, dass keine handfesten Argumente existieren, die für eine Änderung sprechen.
Swissmem ist sehr erfreut, dass die Verbindlichkeit und Qualitätssicherung im ABU gestärkt werden sollen. Ein wichtiges Anliegen ist, dass die Schnittstellen zu den Berufskenntnissen zukünftig optimal aufeinander abgestimmt werden. Er ist nicht einverstanden mit der Streichung der Ausnahmeregelung in Art. 1 und vertritt die Meinung, dass eine Änderung der Rahmenbedingungen von derartiger Tragweite zwingend gemeinsam mit den betroffenen Organisationen der Arbeitswelt angegangen werden muss. Ein allfälliger Wegfall der klassischen schriftlichen Schlussprüfung darf auf keinen Fall zu einer Verwässerung oder Qualitätseinbusse der Abschlüsse führen. Swissmem unterstützt die Stellungnahme von SAV und BIKAS.
Travail.Suisse begrüsst die vorliegende Totalrevision der VMAB grundsätzlich und unterstützt sie. Sie teilt ausdrücklich den Grundsatz der vorliegenden Revision, wonach der ABU als eigenständiger Unterrichtsbereich erhalten werden muss. Sie begrüsst, dass auf eine schweizweit einheitliche Konkretisierung der Ziele der Allgemeinbildung gezielt wird und plädiert für mehr Verbindlichkeit in der Umsetzung. Aus ihrer Sicht fehlt im Verordnungsentwurf das Ziel der beruflichen Laufbahnplanung und im RLP explizit die Bezugnahme auf die Laufbahngestaltungskompetenzen.
VBV fordert, dass der aktuell integrierte ABU auch künftig möglich ist. Er ist der Ansicht, dass eine themenspezifische Abgrenzung zwischen «Allgemeinbildung» und «Berufskenntnisse» in der kaufmännischen Grundbildung nicht möglich und nicht zweckmässig ist. VBV stützt die Stellungnahmen von BDS, BIKAS, SKKBS und SAV.
VöV weist darauf hin, dass das teilintegrierte Modell gerade eben in einer grossen Reform bestätigt wurde, deren Implementierung noch läuft. Die Umstellung auf ein nicht integriertes Modell wird erneut eine Totalrevision zur Folge haben.
VSGP äussert sich zu ausgewählten Artikeln und macht Vorschläge.
VSSM begrüsst die Bemühungen, um die Verbindlichkeit und die Qualitätssicherung im ABU zu erhöhen. Er vermisst die Auseinandersetzung mit der Schnittstelle zum BKU und erachtet als nicht nachvollziehbar, weshalb Ausnahmeregelungen für einen integrierten ABU nicht mehr möglich sein sollen.