Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

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Kapitel 2

bTG begrüsst die längst überfällige Revision.

Atzenweiler ist der Meinung, dass das vom SBFI gewählte Vorgehen den ABU-Lehrpersonen eine zeitnahe Einsichtnahme in die Änderungen durch die Revision verhindert/erschwert, einerseits aufgrund der gewählten Mindestdauer, andererseits, da die Vernehmlassung auf die Frühlingsferien vieler Berufsfachschulen fällt und der Verband aufgrund des Kommunikationsprinzips keine Informationen aus dem Prozess weitergeben durfte.

Kapitel 2.1

Aus Sicht von H+, OdASanté muss in diesem Abschnitt auf die Regelung der sogenannten «integrierten Allgemeinbildung» eingegangen werden, die Art. 19 Abs. 2 BBV ausdrücklich erlaubt. Sie wünschen, dass ein entsprechender Text aufgenommen wird.

Kapitel 2.2

H+, OdASanté unterstützen die Absicht, sind allerdings der Meinung, dass dies insbesondere im RLP nicht umgesetzt wird.

Kapitel 2.3

BBZ SH erachtet die Vereinfachung des Qualifikationsbereichs Allgemeinbildung durch den Verzicht auf die Vertiefungsarbeit in zweijährigen beruflichen Grundbildungen und auf die schriftliche Prüfung in drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildungen als sinnvoll. Die Schlussarbeit sollte aber einen verbindlichen «Prüfungscharakter» erhalten und in ihren Anforderungen weiter gehen als die aktuellen Vertiefungsarbeiten. Mit der Vorgabe zur Integration der Kompetenzen aus dem RLP und den in der Verordnung aufgeführten Prüfungselemente Prozess, Produkt, Präsentation und Gespräch ist das umsetzbar und zielführend.

BB Winterthur ist der Meinung, dass durch die Neuausrichtung des Qualifikationsverfahrens die Allgemeinbildung sowohl für Lernende der drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildung als auch für Lernende der zweijährigen beruflichen Grundbildung abgewertet wird.

BFS Bülach, bTG, Atzenweiler verstehen nicht, wieso die Abschaffung der Schlussprüfung, als bedeutendste Massnahme von allen, nicht im «Erläuternden Bericht» erwähnt und begründet wird. Im Übrigen ist die Präzisierung der «Schlussarbeit» ungenau, was eine Stellungnahme erschwert. Sie begrüssen die grundlegende Anwesenheit einer zweiten Lehrperson, erachten die Umsetzung jedoch aus organisatorischer Sicht als schwierig. BFS Bülach schlägt «25 bis 35 Lektionen inkl. Vorbereitungszeit» vor.