Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
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Schaffung einer Kommission vor, die in Analogie zur Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) in den einzelnen beruflichen Grundbildungen die Verantwortung für die Entwicklung der Allgemeinbildung übernimmt. Dabei muss geprüft werden, wie Erkenntnisse über die Arbeit/Funktionsweise der SKBQ genutzt werden können, um die Schweizerische Kommission für die Entwicklung der Allgemeinbildung als performantes Organ und die Prozesse für eine agile Entwicklung auszugestalten. Entsprechende Änderungswünsche wurden ausformuliert.
BBZ SH befürwortet die Integration der Allgemeinbildung als kontinuierliche Fortsetzung der obligatorischen Schule und ihr Fokus auf die Entwicklung von Kompetenzen, die für den Zugang zur Arbeitswelt und die gesellschaftliche Integration unerlässlich sind. Eine Verknüpfung mit der Berufskunde ergibt punktuell Sinn. Gestützt durch die «Ziele der Allgemeinbildung» (vgl. revidierter RLP) wird der ABU als eigenständiges Bildungsgefäss gesehen, das sich wegen des gesellschaftlichen Bezugs und der Arbeit an den transversalen Kompetenzen als ideales Umfeld für lebenslanges Lernen und als Schnittstelle in weiterführende allgemeinbildende Lehrgänge eine möglichst grosse Eigenständigkeit erhalten sollte.
BCH, LCH stimmen folgenden Revisionsgrundsätzen zu. Der ABU soll als eigener Unterrichtsbereich statt integriert in BKU vermittelt werden, der Stellenwert des ABU soll gestärkt werden, der Umfang und die zwei Lernbereiche «Sprache und Kommunikation» und «Gesellschaft» sollen bestehen bleiben, das Verhältnis der Lernbereiche soll schweizweit verbindlich umgesetzt werden, der Fokus soll auf die Landessprache / die Sprache des Einzugsgebiets statt Fremdsprachen gesetzt werden, die Unterschiede zwischen zwei-, drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildungen sollen im RLP aufgezeigt werden. BCH, LCH stimmen der Ausrichtung auf Erwerb von Kompetenzen und Abstimmung mit den Kompetenzen in Berufskenntnissen nur mit Vorbehalt je nach Umsetzung zu.
BFS Davos möchte wissen, weshalb das Projekt «Allgemeinbildung 2030» nicht mit den Reformen der Berufsfelder Kaufleute und Detailhandel koordiniert worden ist. Sie wünscht keinen separaten ABU in den Ausbildungen Detailhandel und KV.
Kalaidos ortet einen Widerspruch zum ABU: «separat» versus «integrativ». Die Schnittstellendefinition zum ABU ist unabdingbar. Die Abstimmung BKU/ABU ist elementar und muss aus der Optik Gesamtcurriculum betrachtet werden.
KSHW begrüsst alle Massnahmen, die zu einer optimalen Schnittstelle zwischen den Berufskenntnissen und der Allgemeinbildung führen. Sie ist der Meinung, dass es weder sinnvoll noch verantwortungsvoll ist, die Ausnahmeregelung aufzuheben. Die Abschaffung dieser Bestimmung würde die Möglichkeit zunichtemachen, auf die Bedürfnisse der Berufe einzugehen. Sie wünscht den Beibehalt von Art. 1 Abs. 2 der aktuellen Verordnung.
BS ist der Meinung, dass im Lernbereich «Sprache und Kommunikation» der Fokus auf die Stärkung der kommunikativen Fähigkeiten in der jeweiligen Landesprache gerichtet werden soll. Die Fremdsprachen sind wichtig, sollen aber nicht zulasten der Lektionen in der Landessprache geschaffen werden dürfen. Es stellt sich die Frage, wie dies beim Bilingue-Unterricht (50 Prozent Englisch) in Zukunft umgesetzt werden kann. Diese Frage ist auch für das Qualifikationsverfahren relevant (Stichwort Präsentation). Er möchte wissen, warum die Fremdsprache Englisch nicht in den ABU integriert wird.
TI möchte wissen, ob es eine Konsultation für den RLP geben wird. Er schlägt vor, diesen Punkt zu präzisieren.
ZG begrüsst, dass die Unterschiede zwischen der drei- und der vierjährigen beruflichen Grundbildung im RLP aufgezeigt werden sollen.