Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 47Fedlex · Ergebnisbericht
beruflichen Grundbildung eine Sportkarriere oder eine Karriere in den Bereichen Musik, Tanz oder Gestaltung (Artistik, Musical, Theater) anstreben.
TG ist der Meinung, dass eine ausnahmslose allgemeinverbindliche Durchführung des ABU in jedem Schuljahr ohne Ausnahmen den Umsetzungsspielraum stark einschränkt, weshalb er vermieden werden sollte. Je nach Ausgangslage/Beruf kann ein vorzeitiger Abschluss eines Qualifikationsbereichs auch sinnvoll sein. Er möchte einen neuen Artikel einführen, um zu ermöglichen, dass in begründeten Fällen die Kantone einen vorzeitigen Abschluss des ABU genehmigen könnten.
GE stellt fest, dass die in Artikel 2 der geltenden VMAB entwickelten Ziele in den RLP verschoben wurden. Diese müssten dennoch die erforderliche Aufmerksamkeit erhalten.
Da der ABU im Rahmen der beruflichen Grundbildung eine wichtige komplementäre Rolle spielt, erscheint für HotellerieSuisse die Definition der Ziele sinnvoll. Das Gleiche gilt für den Hinweis auf die Kooperation der Lernorte. Sie schlägt vor, die Ziele analog zu geltender VMAB beizubehalten.
VPOD möchte, dass Artikel 2 durch eine Übernahme und eine Stärkung von Artikel 2 der aktuellen Verordnung ersetzt wird.
BB Winterthur, BBZ Weggismatt LU, BBZ Heimbach LU, BBZG Sursee, BCH, BFS Langenthal, BZ Interlaken, fbbe, LCH, PK ABU ZH, SFG Bern-Biel, SVABU, Travail.Suisse wünschen, dass die
Ziele der Allgemeinbildung wieder in der Verordnung anstatt im RLP aufgenommen werden.
H+, OdASanté sprechen sich dafür aus, Kompetenzen aus dem RLP, allenfalls mit Pflichtwahlmöglichkeiten für die einzelnen Grundbildungen, in der Verordnung aufzuführen, dies analog zu den Bildungsverordnungen. Mindestens die allgemeinen Ziele gemäss Art. 2 Abs. 1 der geltenden VMAB wären in der Verordnung zu übernehmen. Weiter regen sie an, die Koordination von ABU und BKU in der Verordnung als Pflicht festzulegen und im RLP zu konkretisieren.
LBZ, profunda, SK BSLB wünschen, dass die Kompetenzen zur Laufbahngestaltung als Ziel der Allgemeinbildung explizit in der Verordnung aufgeführt werden. Falls das nicht möglich ist, sollen sie an geeigneter Stelle im RLP aufgenommen werden.
Tschenett ist der Meinung, dass Art. 2 der geltenden VMAB integral in Art. 2 des Verordnungsentwurfs aufgenommen werden muss. Zudem ist ein einziger RLP für die jeweilige Sprachregion genügend, wobei der RLP für die Romandie und derjenige für die italienisch sprechenden Teile der Schweiz inhaltlich mit demjenigen der Deutschschweiz identisch sein sollten. Es ist ein zu grosser Aufwand, dass jede Schule respektive jeder Kanton einen «Schul-/Kantonslehrplan» erarbeitet. In diesem Sinne soll Art. 2 der Verordnung angepasst werden.
5 Stellungnahmen zum erläuternden Bericht
Kapitel 1
BE macht den Vorschlag, dass die Allgemeinbildung in den meisten Berufen auch in Zukunft als eigener Unterrichtsbereich unterrichtet werden soll. Die Situation in den Berufsfeldern Kaufleute und Detailhandel mit heute integriertem ABU soll reflektiert werden.