Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
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BS ist der Meinung, dass für den Fall, dass bilinguale Unterrichtsformen angeboten werden, darauf zu achten ist, dass die Förderung der Landessprache des Schulorts der jeweiligen Lernenden nicht geschwächt wird, dies auch im Hinblick auf die zu absolvierende Schlussarbeit.
ZG möchte wissen, ob es möglich ist, innerhalb eines Bilingue-Lehrgangs die Schlussarbeit auf Englisch zu schreiben. Er wünscht, dass bei Bilingue-Lehrgängen Ausnahmen von dieser Regel möglich sind.
bTG, Atzenweiler bemängeln, dass zwar vom «Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen» (GER) gesprochen wird, aber nicht genannt wird, welches die Zielkompetenzen und welches das Ziel beziehungsweise die Ziele davon sind.
Kapitel 3.3 / Art. 5
VS geht davon aus, dass die Bewertungskriterien für jede Schlüsselkompetenz im von der EHB zu erstellenden SLP klar festgehalten werden müssen.
ALV, LCH sind der Meinung, dass wiederum die Möglichkeit gegeben sein sollte, die Allgemeinbildung in die Fachprüfungen zu integrieren, statt sie in einer separaten Prüfung zu prüfen.
bTG, Atzenweiler interpretieren den Passus «Die Leistungsbewertungen in den Semestern und die Schlussarbeit sind entsprechend zu konzipieren» als Forderung nach einer Vereinheitlichung von gewissen Semesterprüfungen. Sie würden dies in Anbetracht der Abschaffung der Schlussprüfung begrüssen und sich auf kantonaler Ebene eine Weiterentwicklung entsprechender digitaler Übungs- und Prüfplattformen wünschen.
BFS Bülach interpretiert den Art. 5 Passus […] «Den Verbundpartnern Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt steht die Möglichkeit offen, den Anteil an der Gesamtnote für eine spezifische berufliche Grundbildung zu erhöhen.» als Forderung nach einem Diskurs mit den jeweiligen OdA. Sie macht einen Änderungsvorschlag: «Der Anteil der Note «Allgemeinbildung» beträgt bundesweit
20 Prozent der Abschlussnote im Fähigkeitszeugnis.»
LCH, BCH begrüssen, dass der Mindestanteil des Qualifikationsbereichs ABU wie bisher bei 20 Prozent liegt.
Kapitel 3.3 / Art. 6 APMöb, APParf, APSchuhe, AP SEU APTex, ASMAS, BDS, BIKAS, DIY, IGKG, KSHW, SWISS
RETAIL, SKKBS, Swissmem, VSP stehen der Abschaffung der Vertiefungsarbeit bei der zweijährigen beruflichen Grundbildung und der Schlussprüfung bei den drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildungen kritisch gegenüber. Die Auswirkungen auf das (teil-)integrierte Modell sind nicht klar. Die Prüfungsform hat sich an den geforderten Kompetenzen zu orientieren. Diese sind jedoch nicht genügend klar formuliert, um diesbezüglich ein Urteil zur Prüfungsform abgeben zu können. Keinesfalls darf mit der Abschaffung der Schlussprüfung ein Präjudiz für die künftige Abschaffung des Qualifikationsverfahrens in den Berufskenntnissen geschaffen werden, da dies zu einem Qualitätsverlust und damit zu einer Schwächung der Berufe führen würde.