Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

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Verordnung über die berufliche Grundbildung würde er eine Kommission, die die verschiedenen betroffenen Akteure vereint und die Sprachregionen vertritt, als angemessenes und effizientes Mittel erachten. Er spricht sich für die Beibehaltung von Artikel 15 der aktuell geltenden Verordnung aus. Zudem unterstreicht er die wichtige Bedeutung einer Koordination aller institutionellen und pädagogischen Akteure sowie die Notwendigkeit, innert nützlicher Frist über die Begleitunterlagen zu verfügen, um eine komplette Überarbeitung der kantonalen SLP zu ermöglichen und die Ausbildung der Lehrkräfte für die Allgemeinbildung vorwegzunehmen. Schliesslich äussert er sich besorgt über die finanzielle Belastung, die ihm durch die vollständige Aktualisierung des SLP entsteht, insbesondere aufgrund der BFI-Botschaft 2025–2028, die ihrerseits einem engeren finanziellen Rahmen folgt.

SG stellt fest, dass der Verordnungsentwurf keine Vorgaben zu selbst organisiertem Lernen beziehungsweise zu blended learning enthält. Er ist der Ansicht, dass die Vergleichbarkeit und Verbindlichkeit in der Umsetzung der Allgemeinbildung durch die Abschaffung der Schlussprüfung nicht erhöht wird.

SO vertritt die Meinung, dass eine kantonal oder interkantonal ausgearbeitete, handlungskompetenzorientierte schriftliche Schlussprüfung die Vergleichbarkeit der Abschlüsse als Ergänzung zur Schlussarbeit erhöht. Er lehnt den Verzicht auf die schriftliche Schlussprüfung ab.

TI unterstützt das Ziel, die berufliche Grundbildung über die Stärkung der Allgemeinbildung aufzuwerten. Er begrüsst den ganzheitlichen Ansatz, mit dem die Qualität der Ausbildung erhöht werden soll, und insbesondere die Schwerpunkte auf der Entwicklung von kritischem Denken, der Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der Chancengerechtigkeit sowie der Stärkung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten. Die Änderung betreffend die KV-Ausbildungen nimmt er zur Kenntnis und bemerkt, dass das Qualifikationsverfahren dem Ziel entspricht, die Kompetenzorientierung systematisch zu stärken. TI wünscht sich, dass die Möglichkeit beibehalten wird, die Gegebenheiten der Schulen bei der Erarbeitung der Schullehrpläne zu berücksichtigen, und möchte, dass die Schlussarbeit von den Lehrpersonen der Allgemeinbildung beurteilt werden kann.

VD ist der Ansicht, dass folgende Punkte nicht befriedigend geregelt sind: Mit der Verordnungsvorlage ist es nicht mehr möglich, auf die Besonderheiten gewisser Branche wie KV und Detailhandel mit der integrierten Allgemeinbildung einzugehen, zudem trägt sie den spezifischen Bedürfnissen besonderer Zielgruppen (insbesondere Leistungssportler/-innen, pflegende Angehörige, Erwachsene oder Personen mit Migrationshintergrund) nicht ausreichend Rechnung. Er bedauert, dass die Frage der Aufnahme einer zweiten Sprache in die Allgemeinbildung nicht berücksichtigt wurde. Zudem weist er darauf hin, dass die Aufhebung der spezifischen Prüfung der Allgemeinbildung zugunsten eines Gesamtdurchschnitts ausschliesslich aus der Erfahrungsnote und der Schlussarbeit eine legitime – pädagogische und symbolische – Debatte über den wirklichen Stellenwert der Allgemeinbildung im Mechanismus zur Beurteilung der Bildungsleistungen anstösst.

VS betont die seriös durchgeführten Arbeiten. Ihm zufolge ist das Ziel, einen besseren Rahmen für den ABU zu definieren, erreicht und die Überarbeitung wird für die grosse Mehrheit der Jugendlichen die Chancengerechtigkeit beim Kompetenzerwerb gewährleisten. Er unterstützt den Grundsatz eines hinsichtlich Anforderungen differenzierten Unterrichts je nach Profil und Fähigkeit der Lernenden und begrüsst die stärkere Verknüpfung mit dem Unterricht der Berufskenntnisse über interdisziplinäre Projekte. Gemäss VS entspricht die Vorlage den Bedürfnissen der Lernenden, aber auch den Erwartungen der Organisationen der Arbeitswelt (OdA) und der Berufsfachschulen. Er begrüsst die neue Verordnung, die eine interessante Entwicklung widerspiegelt und strukturierter und verständlicher scheint als die bisherige Version. Überdies befürwortet er den Schwerpunkt auf der Kompetenzentwicklung, insbesondere durch die Arbeit an Kompetenzen für lebenslanges Lernen, sowie den Verzicht auf