Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
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die Vertiefungsarbeit in der zweijährigen beruflichen Grundbildung und auf die Schlussprüfungen. In seinen Augen sind regelmässige und gezieltere Einzel- oder Gruppenarbeiten im Laufe des Bildungsgangs wertvoll. Er bemerkt, dass eine mündliche Prüfung von 30 Minuten grosse Herausforderungen mit sich bringt und nach einer angemessenen Organisation verlangt, und dass die Schlussarbeit damit vielfältige Ziele abdeckt. Ausserdem hält er es für notwendig, bis im August 2025 eine Verknüpfung RLP/SLP herzustellen, und er unterstreicht die Bedeutung der endgültigen Übersetzung, die von mit der Allgemeinbildung vertrauten Expertinnen und Experten erstellt werden sollte.
ZG begrüsst, dass der ABU als eigenständiges Fach, und zwar weiterhin mit einem themenzentrierten Unterricht und mit einer Handlungskompetenzorientierung, bestehen bleibt. Ebenfalls begrüsst er die regelmässige Überarbeitung des RLP und der Verordnung, die Abschaffung der Schlussarbeit bei der zweijährigen beruflichen Grundbildung, die klarere Vorgabe von Schlüsselkompetenzen und die Berücksichtigung von Megatrends. Kritisch betrachtet er die starke Gewichtung der Schlussarbeit und der steigende Aufwand für die Lehrpersonen durch die Notwendigkeit von Zweitkorrekturen bei den
Schlussarbeiten. Er lehnt aus mehreren Gründen die Abschaffung der Schlussprüfung ab.
3.2 Politische Parteien
Zusammenfassung
1 von den 4 Parteien (GRÜNE) unterstützt explizit den Verzicht auf die Möglichkeit, von der Verordnung abzuweichen. Keine Partei äussert sich dagegen.
1 von den 4 Parteien (GRÜNE) unterstützt explizit die Aufhebung der Schlussprüfung als Bestandteil der Note des Bereichs Allgemeinbildung. 2 Parteien (FDP, SP) fordern die Beibehaltung einer schriftlichen Prüfung für die drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildungen.
Mitte geht angesichts der Wichtigkeit der Allgemeinbildung davon aus, dass der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 des Verordnungsentwurfs sowie des Abschnitts 3.3 des erläuternden Berichts mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Sie vertritt die Meinung, dass dieser Grundsatz ebenso für den Fall gelten sollte, wenn die Allgemeinbildung in den Fachunterricht integriert ist.
FDP unterstützt die Totalrevision der Verordnung des SBFI nur bedingt. Sie begrüsst die Bemühungen um eine Modernisierung und eine bessere Vorbereitung des Bildungssystems auf aktuelle und künftige Herausforderungen, insbesondere die Schwerpunkte auf dem Erwerb transversaler Kompetenzen und der Förderung der Kommunikation in den Landessprachen sowie auf der nachhaltigen Entwicklung und der Fähigkeit zu lebenslangem Leben. Die FDP plädiert indessen für eine Wiedereinführung der schriftlichen Prüfungen in den drei- und vierjährigen Berufsbildungen.
SP begrüsst das Ziel der Revision, eine schweizweit einheitliche Konkretisierung der Ziele der Allgemeinbildung im ABU und im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung vorzunehmen. Kritisch sieht sie hingegen das komplette Streichen der Schlussprüfung in der Berufslehre und die fehlende Begründung dafür im erläuternden Bericht. Sie sorgt sich darüber, dass sich durch die geplante Veränderung im ABU die Abhängigkeit der Lernenden von den Prüferinnen und Prüfern bei der Beurteilung verstärken könnte. Sie plädiert dafür, die Schlussprüfung als drittes Referenzmittel, nebst der bisherigen Note der Vertiefungsarbeit und der Erfahrungsnote, als Option beizubehalten sowie das Thema der «beruflichen Laufbahnplanung bzw. Laufbahngestaltungskompetenzen» wieder in die Verordnung aufzunehmen und/oder im RLP an geeigneter Stelle explizit zu formulieren.