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Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 41 Seiten

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Geltendes Recht Entwurf der Kommission Stellungnahme Nationalrat Kommission des Ständerates

des Nationalrates des Bundesrates

c. keine Invalidenrente bezie-

hen, die einem Invaliditäts-

grad von mindestens 40

Prozent entspricht.

3Der Bundesrat passt den

Mindestansatz nach Absatz 2

Buchstabe b in der Regel alle

zwei Jahre auf Beginn des

Kalenderjahres nach den

Grundsätzen der AHV an.

Mehrheit Minderheit (Würth,

Gmür-Schönenberger, Michel, Mühlemann, Stark)

4und5...4 Die versicherte Person erhält4 Streichen

zusätzlich zum Zuschlag ge-

mäss Absatz 1 einen Zu-

schlag, der den auf den Tag

umgerechneten Betreuungs-

zulagen nach Artikel 3 Absatz

1 Buchstabe c E-FamZG ent-

spricht, auf die sie Anspruch

hätte, wenn sie in einem Ar-

beitsverhältnis stünde. Dieser

Zuschlag wird nur ausbezahlt,

soweit kein Anspruch einer

erwerbstätigen Person besteht

und die Betreuungszulage der

versicherten Person während

der Arbeitslosigkeit nicht aus-

gerichtet wird.