Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/23: Teilrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel · 86 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BAFU-412.2-1/22/12

Der STVT beantragt, im Sinne einer tiergerechten Jagd die Treibjagd sowie die Jagd mit Schrot zu verbieten. Der WTTS beantragt, dass die Verordnung umfassend überarbeitet wird, um die Balance zwischen Schutz und Nutzung zu gewährleisten. Positive Ansätze wie Wildtierkorridore und Schutzgebiete sollen beibehalten und ausgebaut werden, während problematische Regelungen, insbesondere bei der Wolfs- und Biberregulierung, dringend korrigiert werden müssten. Für eine Koexistenz von Mensch und Wildtieren müsse auch letzteren der nötige Raum gegeben werden.

 Sport / Tourismus

Von den 6 stellungnehmenden nationalen Organisationen stimmen 5 der Vorlage unter Vorbehalt / mit Änderungswünschen zu.

Schweizer Wanderwege und die Stiftung SchweizMobil beantragen, im Bereich Herdenschutz darauf zu achten, dass für die Anerkennung von Herdenschutzhunden oder die Kommunikation im Gelände national einheitliche Lösungen umgesetzt werden. Um allfällige Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu korrigieren, brauche es ein nationales Monitoring zu den Massnahmen. Der SAC und SBV-ASGM äussern sich zu Artikeln, die den Bergsport direkt oder indirekt betreffen. Die Organisationen stehen für ein Nebeneinander von wirkungsvollem Schutz und naturverträglicher Nutzung ein. Die wichtigsten Anliegen betreffen den Einbezug der Sport-, Freizeit- und Tourismusorganisationen in die Ausscheidung der Ruhezonen für Wildtiere (Art. 4e JSV) und das Absehen von Massnahmen, welche das Zutrittsrecht in die Jagdbanngebiete einschränken könnten (Art. 15a VEJ). Swiss Olympic setzt sich für die Zugänglichkeit der Landschaft für die Bevölkerung und den Erhalt der darin angesiedelten Sportanlagen ein (Art. 8 JSV, Art. 15a VEJ).

 Berufsverbände

Von den 4 stellungnehmenden nationalen Organisationen stimmt eine der Vorlage zu (GST) und eine beantragt eine grundsätzliche Überarbeitung der Vorlage (SGW/SSBF).

Die SGW/SSBF bemerkt, dass die jetzige Vorlage teilweise grundsätzliche wildbiologische Aspekte missachte und die Minimalanzahl von 12 Rudeln in der Schweiz zu tief sei. Es sei eine Mindestanzahl von 20 Rudel in der Schweiz nötig, um eine intakte Wolfspopulation zu erhalten. Die Entnahme von Bibern solle nur in Einzelfällen als letzte mögliche Massnahme bewilligt werden und die Entnahme selbst muss fach- und tierschutzkonform durchgeführt werden. Von einer Regulation von Biberfamilien sei abzusehen. Die SGW begrüsst den Zusatz der Wildtierkorridore, wünscht jedoch, dass die regionalen Wildtierkorridore als wichtiges Element für eine übergeordnete Vernetzung für Wildtiere einzubeziehen sind, sodass diese ebenfalls finanziell vom Bund unterstützt werden können. Die SGW kritisiert die Zentralisierung der Information der Öffentlichkeit und die Vergabe von Aufträgen über die Dokumentationsstelle für Wildtierforschung. Es sei wichtig, dass die allfällig beauftragten Institutionen unabhängig vom Bund/BAFU arbeiteten.

Die GST beantragt eine Übernahme der Behandlungskosten von geschützten Wildtieren durch den Kanton; die Behandlung erfolgte bisher in der Regel gratis durch die Tierärztinnen und Tierärzte.

3.7 Regionale/Lokale Organisationen und Verbände

Die Stellungnahmen der 72 regionalen und lokalen Organisationen und Verbände aus den Bereichen Jagd, Arten-/Naturschutz, Landwirtschaft, Wald, Tierschutz, sowie Sport/Tourismus, entsprechen grösstenteils den Stellungnahmen der bereichsnahen nationalen Organisationen und Verbände.

3.8 Fachinstitute und wissenschaftliche Organisationen

Die einzige stellungnehmende Organisation dieser Kategorie ist die Schweizerische Vogelwarte, welche der Regelung unter Vorbehalt / mit Änderungswünschen zustimmt.

12/86 BAFU-D-DCD83401/958