Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/23: Teilrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel · 86 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-412.2-1/22/12
3.9 Unternehmen
Von den zwei stellungnehmenden Unternehmen (SBB und Flughafen Zürich) stimmt der Flughafen Zürich der Vorlage unter Vorbehalt / mit Änderungswünschen zu.
Der Flughafen Zürich bemerkt, dass sich die Ermöglichung eines Wildtierkorridors und Betrieb eines Flughafens aus Sicherheitsbedenken für Mensch und Maschinen widersprächen. Aus diesem Grund seien Wildtierkorridore sowie Auswilderungen von regional ausgestorbenen Arten im Umkreis von 13 Kilometern (Sicherheitszonenplan) um die Flughäfen abzuwägen.
Die SBB bittet um spezifische Klarstellungen zu den finanziellen und organisatorischen Aspekten der Vorlage bezüglich Infrastrukturbetreibung und Wildtierkorridoren sowie zu den Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und den entsprechenden Bundesämtern.
3.10 Privatpersonen
Von den 58 eingegangenen Stellungnahmen lehnen 47 Privatpersonen die Vorlage ab. 3 Privatpersonen stimmen der Vorlage unter Vorbehalt / mit Änderungswünschen zu.
Die Stellungnahmen von 44 Privatpersonen sind grösstenteils deckungsgleich mit der Stellungnahme von CHWolf oder folgen dieser sinngemäss. 2 Privatpersonen folgen der Stellungnahme des SBV.
3.11 Weitere
Von den 6 stellungnehmenden nationalen Organisationen stimmen 3 (Pastore Abruzzese Herdenschutzhunde PA-HSH, Rehkitzrettung Schweiz, VSLvGRT) der Vorlage unter Vorbehalt / mit Änderungswünschen zu. WildEurope lehnt die Vorlage ab. Campax bezeichnet sie im Namen von 27'522 Unterzeichnenden als ungenügend.
PA-HSH begrüssen im Bereich Herdenschutz den geplanten Übertrag von mehr Verantwortung an die Kantone. Es müsse im Bereich Herdenschutz jedoch darauf geachtet werden, dass für die Anerkennung von Herdenschutzhunden national einheitliche Lösungen umgesetzt werden. Um allfällige Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu korrigieren, brauche es ein nationales Monitoring zu den Massnahmen.
Der VSLvGRT fordert, die Anzahl Rudel in der Schweiz müsse auf 4 festgelegt werden. Der Schadensbegriff als Voraussetzung für Wolfsabschüsse dürfe nicht an eine bestimmte Anzahl gerissene Nutztiere gekoppelt werden. Des Weiteren seien Verteidigungsabschüsse einzuführen. Um den Herdenschutz zu sichern, müssten weitere Herdenschutzhunde ausgebildet werden, dabei seien weitere Rassen zuzulassen. Der VSLvGRT befindet die Biberregulation für absolut notwendig, weil die Schäden an Infrastrukturen und Kulturland anstiegen. Die Wildtierkorridore werden befürwortet, es sei aber auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung Rücksicht zu nehmen.
WildEurope befindet, dass die Verwaltung keine Ziele mehr in Bezug auf die Entwicklung und Erhaltung des Wolfs und des Steinbocks in der Schweiz zu haben scheint. Die Regulierung ihrer Populationen stehe im Widerspruch zu EU- und nationalem Recht sowie zur Naturschutzbiologie.
4 Beurteilung der Vorlage im Einzelnen
In diesem Kapitel werden die Eingaben zu den einzelnen Artikeln der Jagdverordnung zusammengefasst. Die Gliederung entspricht der Struktur der Vernehmlassungsvorlage. Bei kontroversen Artikeln werden die Stellungnahmen detaillierter beschrieben.
Mehrere Stellungnahmen von nationalen Organisationen sind deckungsgleich mit der Stellungnahme von Pro Natura oder vom Schweizer Bauernverband SBV oder folgen diesen sinngemäss. Anhang B zeigt eine Übersicht und im Text wird auf diese «gleichgesinnten Organisationen» verwiesen.
13/86 BAFU-D-DCD83401/958