Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/23: Teilrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel · 86 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-412.2-1/22/12

3 Gesamtwürdigung der Vorlage

Die Stellungnahmen werden nachstehend gesamthaft beurteilt. Die Detailanträge und Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln der Vorlage folgen in Kapitel 4.

3.1 Konferenzen der Kantone

Von den fünf Kantonskonferenzen äussern sich vier grundsätzlich zur Vorlage. Die KWL, KOLAS und RKGK fordern eine grundsätzliche Überarbeitung, respektive können der Vorlage nur unter gewichtigen Vorbehalten zustimmen. Die LDK stimmt der Vorlage mit Änderungswünschen zu.

Die KWL erachtet die Teilrevision als unvollständig; verschiedene Aspekte, die bei früheren geplanten Teilrevisionen mit den Kantonen abgesprochen worden seien, fehlten (z.B. Fachkunde, Schalldämpfer). Des Weiteren brauche es Vereinfachungen, um den administrativen Aufwand für Kantone und Bund im Umgang mit bestimmten geschützten Arten zu reduzieren. Die KWL begrüsst die Aufnahme der überregionalen Wildtierkorridore und des Bibermanagements.

Die LDK und KOLAS bemerken, dass die Kosten für die Umsetzung der Teilrevision grundsätzlich von der Artenschutz- und Jagdregulierungsbehörde zu tragen seien, insbesondere in den Bereichen Herdenschutz und Entschädigung. Die vom BAFU für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wolfs- und Biberpräsenz vorgesehenen Budgets seien massiv zu tief.

Die KOLAS beschränkt sich in ihren grundsätzlichen Aussagen auf den Herdenschutz. Die KOLAS beantragt u.a. die unbefristete und räumlich nicht eingeschränkte Abschussbewilligung; die Auflösung der Einteilung der Schweiz in Wolfsregionen nach Anhang 3 JSV; das Absehen vom Delegieren des Herdenschutzhundewesens an die Kantone; die Zulassung aller Hunderassen zur Einsatzbereitschaftsüberprüfung (EBÜ).

Die RKGK bedauert, dass die vorgeschlagene Teilrevision stark im Denkmuster des bisherigen Wolfsmanagements erstellt worden sei. Es brauche einen Wechsel «hin zu einer zeitgemässen Kombination von Wolfsmanagement und Herdenschutz». Sie hätten deshalb ein neues, auf vier Eckpfeilern beruhendes Gesamtkonzept erarbeitet, welches als Startgrundlage dienen könne. Diese vier Eckpfeiler seien 1) ein einzelbetriebliches Herdenschutzkonzept im Sömmerungsgebiet, welches das Konzept der nicht zumutbar schützbaren Alpen vollständig ersetzt; 2) Anerkennung der Herdenschutzmassnahme «Sichere Übernachtungsplätze», welche als Alternative zu Herdenschutzhunden oder elektrifizierten Zäunen gilt; 3) Beurteilung jedes Risses vor Ort, auch zur Überprüfung der Umsetzung der Herdenschutzmassnahmen und -konzepte; 4) Klare Definition, was «auffälliges» und «unauffälliges» Verhalten eines Wolfes ist.

Die VSKT äussert sich nur zu einigen Aspekten der Teilrevision. Die VSKT fordert unter anderem,

beim Management der Wildtierkorridore sollen Aspekte der Tierseuchenbekämpfung berücksichtigt werden, die EBÜ für anerkannte Herdenschutzhunde soll standardisiert sein und die Delegation an die Kantone erst nach einer dreijährigen Übergangsfrist in Kraft treten.

3.2 Kantone

Von den 26 stellungnehmenden Kantonen äussern sich 21 grundsätzlich zur Vorlage. Die fünf sich nicht äussernden Kantone (AI, GL, UR, GR, OW) schliessen sich grossmehrheitlich der Stellungnahme der RKGK, welche eine grundsätzliche Überarbeitung verlangt, an. 13 Kantone nehmen die Vorlage mit Vorbehalt an (BE, FR, GE, JU, NW, SG, ZH, SO, TG, VD, NE, VS, AG), 8 beantragen eine grundsätzliche Überarbeitung (BL, BS, AR, LU, SZ, AG, TI, SH).

Mehrere Kantone bemerken, dass die vorgesehenen finanziellen Mittel für die Ausführung aller (neuen) Aufgaben zu wenig seien.

8/86 BAFU-D-DCD83401/958