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Vernehmlassung 2024/36: Teilrevision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) · 10 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 58 Abs. 2 zweiter Satz

2… ; die Artikel 54, 54a und 56 finden Anwendung.

10. Bundesgesetz vom 8. März 196020 über die Nationalstrassen

Art. 28 Abs. 5

5Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege, bei Enteignungen zusätzlich nach dem EntG21. Die Rüge der Unangemessenheit ist unzulässig.

11. Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 195722

Art. 51a Abs. 2

2Gegen die Verfügung des UVEK kann nach den allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege Beschwerde geführt werden. Die Rüge der Unangemessenheit ist unzulässig.

12. Bundesgesetz vom 6. Oktober 200023 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts

Art. 61 Bst. bbis

Das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht bestimmt sich unter Vorbe- halt von Artikel 1 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 196824 nach kantonalem Recht. Es hat folgenden Anforderungen zu genügen:

bbis. Mit der Beschwerde gegen Verfügungen und Einspracheentscheide über Ver- sicherungsleistungen kann auch Unangemessenheit gerügt werden.

20SR 725.11

21SR 711

22 SR 742.101

23SR 830.1

24 SR 172.021