Vorlage
Vernehmlassung 2024/36: Teilrevision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) · 10 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 9Fedlex · Vorlage
Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
6. Strafbehördenorganisationsgesetz vom 19. März 201015
Art. 73 Abs. 4
4Rechtfertigen es besondere Gründe, so können das Bundesstrafgericht und die Bun- desanwaltschaft bei der Bestimmung der Gebühr über den Höchstbetrag des Gebüh- renrahmens hinausgehen, jedoch höchstens bis zum doppelten Betrag.
7. Bundesgesetz vom 14. Dezember 201216 über die Förderung der Forschung und der Innovation
Art. 13 Abs. 3
3Im Beschwerdeverfahren kann Unangemessenheit nicht gerügt werden.
8. Geoinformationsgesetz vom 5. Oktober 200717
Art. 7 Abs. 2
Aufgehoben
9. Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 196518
cbis. Be-
Art. 54a
schwerde vor
einer weite-1 Die antragstellende Person, das kantonale Verrechnungssteueramt und die ESTV ren kantona-
len Instanz können den Entscheid der Rekurskommission an eine weitere verwaltungsunabhän-
gige kantonale Instanz ziehen, wenn das kantonale Recht eine solche vorsieht.
2Der Artikel 54 gilt sinngemäss.
e. Beschwerde Art. 56
an das Bun-
desgericht Gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen kann nach Massgabe des Bundesge-
richtsgesetzes vom 17. Juni 200519 beim Bundesgericht Beschwerde geführt werden. Zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist auch das kantonale Verrechnungssteueramt berechtigt.
15SR 173.71
16SR 420.1
17SR 510.62
18SR 642.21