Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/40: Totalrevision der Verordnung des EFD über die Entschädigung der kantonalen Behörden für ihren Aufwand im Zusammenhang mit der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe · 9 Seiten
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der Botschaft vom 31. August 2022 zur Änderung des SVAG (BBI 2022 2323) hervor.
Für die Berechnung Aufwandentschädigung an die kantonalen Strassenverkehrsämter ist die eingesetzte Arbeitsgruppe von drei Referenzkantonen ausgegangen, die jeweils einen grossen (30 000), einen mittleren (11 000) und einen kleinen Bestand (2 000) von schweren Fahrzeugen verwalten. Pro 5 000 verwaltete Fahrzeuge müssten 0.25 Vollzeitstellen (Full Time Equivalent; FTE) eingesetzt werden. Als jährliche Kosten für eine FTE wurden 125 000 Franken ermittelt. Anhand der relevanten Aufwandsposten konnte so der jährliche durchschnittliche Aufwand für die Referenzkantone berechnet werden. Die Verordnung sieht eine Entschädigung pro Fahrzeug vor. Mit der Berechnung des Gesamtaufwandes für die Referenzkantone lässt sich auf den Aufwand pro Fahrzeug schliessen:
Kostenrechnung in CHF Referenzkanton klein Referenzkanton mittel Referenzkanton gross
Lohnkosten 31 250 93 750 187 500
Informatikkosten 6 000 23 000 28 000
Raum- und Nebenkosten 2 100 6 300 12 600
Rückstellungen2 für Entwicklung,
7 870 24 610 45 620
Innovation etc.
Gesamtaufwand/Jahr 47 220 147 660 273 720
Fahrzeugbestand (>3,5t) 2 000 11 000 30 000
Aufwand je Fahrzeug 23.61 13.42 9.12
Kleinere Strassenverkehrsämter können nicht von Skaleneffekten profitieren. Ihnen entstehen durch die Verwaltung von wenig Fahrzeugen anteilmässig höhere Kosten. Daher soll eine Basiszahl von Fahrzeugen wie bisher höher entschädigt werden. Für die ersten 2 000 Fahrzeuge soll die Entschädigung aufgerundet 24 Franken pro Fahrzeug betragen. Für alle weiteren Fahrzeuge wird die Entschädigungshöhe auf 12 Franken festgesetzt.
Für das Jahr 2023 betrug die Entschädigung der kantonalen Vollzugsbehörden und des Fürstentums Liechtenstein rund 9 Millionen Franken. In Zukunft kann sie auf rund 4,2 Millionen Franken gesenkt werden. Dieser Betrag ist schwankend und direkt abhängig von der tatsächlichen Anzahl Fahrzeuge, die am Stichtag 30. September jeweils in Verkehr gesetzt sind. Die beiden folgenden Tabellen stellen einen Vergleich zwischen der Entschädigungshöhe nach bisheriger und nach neuer Berechnungsgrundlage dar. Als Referenz dient der Fahrzeugbestand des Jahres 2023.
- Berechnung mit bisherigen Entschädigungssätzen
Total Abgabeobjekte Total Abgabeobjekte Total in CHF Total in CHF Gesamttotal in CHF à 130 CHF à 65 CHF
2 465 3 219 450 8 922 5 786 430 9 005 880
2 Rückstellungen für notwendige IT-Anpassungen als Folge von Anpassungen bei der Schwerverkehrsabgabe (z. B. Tarifabstufung auf Basis der C02-Emissionen)