Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/43: Änderung der Bestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) sowie weiterer Erlasse im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen · 55 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 49Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht zur Änderung der Bestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes

cen freigesetzt. Es müssten keine langwierigen Kundenverfahren mit Akteneinsicht, Erlass einer Verfügung und Beschwerdeverfahren mit Schriftenwechsel durchgeführt werden.101 Mit Blick auf Artikel 43 FINMAG und der Erhebung von Kundendaten innerhalb des Private Banking Carve-outs würde mit Wegfall des Kundenverfahrens Ähnliches gelten. Auch bei Wegfall des Kundenverfahrens würde die FINMA jedoch im Einzelfall jedes Amtshilfegesuch und jede Übermittlung auf die Vereinbarkeit mit den Amtshilfevoraussetzungen (Spezialität, Vertraulichkeit, Verhältnismässigkeit, genügender Anfangsverdacht, genügendes Aufsichtsinteresse) überprüfen müssen. Angesichts der Möglichkeit für Inspektionen via Fernkommunikation und Direktübermittlungen könnte die Vorlage weiter für die RAB zu gewissen Ressourceneinsparungen führen. Im Fall der SNB sind schliesslich keine nennenswerten finanziellen und personellen Auswirkungen zu erwarten.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die Vorlage hat keine spezifischen Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden, urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Das Ziel der Vorlage ist die Stärkung der Reputation und globalen Rolle des schweizerischen Finanzplatzes, indem ein kohärenter und klarer Rechtsrahmen für die internationale Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden einerseits und der Beaufsichtigten anderseits geschaffen wird, welcher es erlaubt, dass das Finanzsystem für das grenzüberschreitende Geschäft offen ausgestaltet werden und sich über die Landesgrenzen hinaus weiter vernetzen kann, ohne dass dabei die Integrität, die Transparenz und die Finanzstabilität gefährdet werden.

Der neue Rechtsrahmen soll dazu beitragen, dass Gefahren am Finanzmarkt zugunsten der Gläubiger, Anleger und Versicherten rechtzeitig abgewendet und Stabilitätsrisiken vermieden werden können. Das Vertrauen des Publikums in die Finanzintermediation und den Finanzmarkt soll durch die Möglichkeit rascher wie auch dezidierter internationaler Zusammenarbeit geschützt werden.

Insbesondere die europäischen Finanzmärkte sind infolge ihrer geographischen Nähe zur Schweiz sowie des grossen Volumens und Potentials einer der Kernmärkte für die Auslandaktivitäten der Schweizer Finanzdienstleister und dürften ihre grosse wirtschaftliche Bedeutung für den Schweizer Finanzplatz und damit für die Schweizer Volkswirtschaft als Ganzes auch künftig beibehalten. Vor diesem Hintergrund steht die Schweiz vor der Herausforderung, den Zugang der Finanzdienstleister aus der Schweiz vor allem auch zum Markt der einzelnen Mitgliedstaaten der EU zu wahren und deren Gleichbehandlung im Wettbewerb mit EU-Konkurrenten sicherzustellen.

101 Vgl. Botschaft zum FinfraG, BBl 2014 7483, 7614.