Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 230 Seiten

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auch die Aufnahmerichtlinie in eine Verordnung überführt, die die Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende in den EU-Mitgliedstaaten vereinheitlichen soll. Auch die bisherige Qualifikationsrichtlinie, welche die Kriterien für die Anerkennung von internationalem Schutz präzisiert und die Rechte von anerkannt Schutzberechtigten vereinheitlicht, wird neu zu einer Verordnung. Verordnungen sind im Unterschied zu Richtlinien in den EU-Mitgliedstaaten direkt anwendbar und wirken damit stärker vereinheitlichend. Nicht zuletzt ist auch noch eine Verordnung zur Kohärenz zwischen dem Überprüfungsverfahren und den EU-internen IT-Systemen (ECRIS-TCN) vorgesehen.

1.4 Haltung des Bundesrats zur Reform

Auch wenn nur ein Teil der Rechtsakte für die Schweiz im Rahmen ihrer Schengen-/Dublin-Assoziierung verbindlich ist, hat sie ein Interesse an einer funktionierenden und krisenresistenten europäischen Migrations- und Asylpolitik. Die Schweiz ist allein schon aufgrund ihrer geografischen Lage in Bezug auf die Migration stark von der Wirksamkeit der europäischen Migrationspolitik abhängig.

Die Schweiz hat sich im Rahmen ihrer Mitwirkungsrechte als ein an Schengen und Dublin assoziierter Staat aktiv und konstruktiv in die Diskussionen zum EU-Migrations- und Asylpakt eingebracht. Sie hat die Stossrichtung des EU-Migrations- und Asylpakts unterstützt, aber sich stets für eine umfassende, solidarische und grundrechtskonforme Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems ausgesprochen. Aufgrund ihrer geografischen Lage inmitten Europas profitiert die Schweiz vom Dublin-System. Sie überstellt deutlich mehr Personen an andere Dublin-Staaten, als sie selbst übernehmen muss.

Der neue Solidaritätsmechanismus stellt keine Weiterentwicklung des Dublin-Besitzstands dar, und die Teilnahme daran ist für die Schweiz freiwillig. Im Rahmen der entsprechenden Diskussionen hielt die Schweiz fest, dass sie sich an früheren Solidaritätsmassnahmen der EU jeweils beteiligt hatte. In den Jahren 2015 und 2016 nahm sie im Rahmen des damaligen Relocation-Programms 1’500 Asylsuchende auf, die sich in Italien und Griechenland aufhielten. Im Jahr 2022 beteiligte sie sich zudem am freiwilligen temporären Solidaritätsmechanismus, indem sie Projekte zur Stärkung der Migrationssysteme in Italien und Griechenland in der Höhe von insgesamt 1,2 Millionen Franken finanzierte.

Der Bundesrat steht einer umfassenden Reform der europäischen Migrationspolitik positiv gegenüber. Die wichtigsten Ziele der Reform liegen im Interesse der Schweiz: eine Verringerung der irregulären Migration nach Europa, eine Reduktion der Sekundärmigration innerhalb Europas, eine verstärkte europäische Kooperation und damit verbunden ein solidarischer Mechanismus, der die Belastung der Staaten ausgleichen soll.