Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten
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«Jagd auf Flüchtlinge» im Inland und gewaltsame Abschiebungen zunehmen könnten. Dies solle verhindert werden.
Die Ausweitung der Datenerfassung, Datenspeicherung und Datenverwendung sei aus Sicht von HEKS und SFH äusserst problematisch.
Neue Personenkategorien
AsyLex erachtet die Ausweitung der erfassten Personengruppen sowie die Verknüpfung von Asyl- und Strafverfolgungsdatenbanken als äusserst problematisch. Dies führe zu einer Zweckentfremdung der vorherigen Eurodac-Verordnung. Ursprünglich habe Eurodac der Ermittlung der Zuständigkeit für Asylverfahren gedient, und nicht der umfassenden Überwachung oder der Unterstützung von Strafverfolgungsmassnahmen. Die Nutzung solcher Daten für Zwecke der Strafverfolgung berge das Risiko, dass Personen, die internationalen Schutz beantragen, stigmatisiert und ungerechtfertigt kriminalisiert werden. Bündnis Asyl, elisa-asile, FPAZH, FPABS, DJS, Pikett Asyl, sosf, Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, ZiAB und Solida-
ritéS sind ebenfalls dieser Meinung. Bündnis Asyl, elisa-asile, FPAZH, FPABS, DJS, Pikett Asyl, sosf, Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern und ZiAB sprechen sich gegen diese
neuen Datenkategorien aus. Insbesondere die Speicherung der Daten von undokumentierten Personen, die auch Sans-Papiers und Visa-Overstayers betreffen würden und weit über den Asylbereich hinausgingen, werde von Bündnis Asyl, elisa-asile, FPAZH, FPABS, DJS, Pi-
kett Asyl, sosf, Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern und ZiAB abgelehnt.
Erfassung der Daten ab sechs Jahren und Wohl von Minderjährigen
Die Erfassung der biometrischen Daten von Kindern ab sechs Jahren wird von AsyLex, Bündnis Asyl, elisa-asile, FPAZH, FPABS, DJS, Pikett Asyl, sosf, Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz BE und SolidaritéS entschieden abgelehnt. Dies gehe weit über den ursprünglichen Zweck der Eurodac-Verordnung hinaus. In diesem Zusammenhang stellt sich AsyLex insbesondere die Frage, weshalb es erforderlich sei, Gesichtsbilder und andere biometrische Daten von jungen Kindern zu erfassen. Es wäre im Interesse des Kindeswohls, die Erfassung ausschliesslich auf das Erheben von Fingerabdrücken und auf Kinder, die mindestens 14 Jahre alt oder älter seien, zu beschränken. Damit werde der Schutz des Kindeswohls gewährleistet. Das UNHCR begrüsst, dass diese Neuerung mit verbesserten Kinderschutzmechanismen bei der Datenerhebung einhergehe.
Bündnis Asyl, elisa-asile, FPAZH, FPABS, DJS, Pikett Asyl, sosf, Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, SFH, SolidaritéS, CSP, GE und die GRÜNEN verlangen, auf die Delegation an den Bundesrat, wonach dieser die Abnahme der biometrischen Daten von Kindern unter sechs Jahren zwecks Identifikation vorsehen kann, zu verzichten (Art. 98 VE-AsylG). Das UN-HCR fragt sich ebenfalls, ob auf diese zusätzliche Erfassung verzichtet werden könne. Bündnis Asyl, elisa-asile, FPAZH, FPABS, DJS, Pikett Asyl, sosf, Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, ZiAB und CSP fordern zudem, von Kindern unter 15 Jahren keine biometrischen Daten abzunehmen, vor allem wenn sie in Begleitung seien. Die CSP fordern zumindest eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung des Kindeswohls im Hinblick auf die Datenerfassung. Die Daten von unter 15-Jährigen dürften zudem nicht für polizeiliche Zwecke verwendet werden, ausser wenn es sich um Opfer von Menschenhandel handle. Die GRÜNEN fordern, auf die Erfassung der Daten von Minderjährigen oder zumindest von Kindern unter sechs Jahren zu verzichten.
AsyLex kritisiert die Formulierung von Artikel 14 der Eurodac-Verordnung. Die darin verwendeten Begriffe seien ungenau und würden zu viel Spielraum bei ihrer Auslegung lassen, insbesondere in Bezug auf die Möglichkeit einer Pflicht zur Datenerfassung. AsyLex fordert, das