Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 41 Seiten

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Das geltenden Ordnungsbussenrecht regelt auf Autobahnen und Autostrassen nur den Fall des unzulässigen Rechtsüberholens durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen, nicht aber denjenigen des unzulässigen Rechtsvorbeifahren.

Inhalt der Vorlage

Die wichtigsten Inhalte der heute rechtsverbindlichen technischen Normen zur Strassensignalisation sollen bis Ende 2024 in das Signalisationsrecht des Bundes überführt werden, namentlich im Bereich der Wegweisung auf Autobahnen und Autostrassen sowie im Langsamverkehr, der touristischen Signalisation, der Signalisation von Baustellen, der Markierungen sowie der Leiteinrichtungen.

In Abkehr von der heutigen Verweistechnik soll das Signalisationsrecht künftig festhalten, dass die Signalisation nach den anerkannten Regeln der Wissenschaft, Technik und Erfahrung zu erfolgen hat, sofern das Bundesrecht keine Vorgaben macht.

Abbildungen von Signalen, Markierungen und Leiteinrichtungen, die heute nur in technischen Normen und behördlichen Weisungen enthalten sind, sollen ins Bundesrecht überführt werden. Damit sollen künftig sämtliche Elemente der Signalisation im Signalisationsrecht wiedergegeben werden. Die Wegweisung bei Anschlüssen und Verzweigungen von Autobahnen und Autostrassen sowie die besonderen Markierungen sollen nicht länger in Weisungen des UVEK geregelt sein, sondern in Departementsverordnungen. Die «Verordnung des UVEK über besondere Markierungen» und die «Verordnung des UVEK über die Wegweisung bei Anschlüssen und Verzweigungen auf Autobahnen und Autostrassen» werden zusammen mit der Teilrevision der SSV zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der Motion 17.3952 Bühler sollen Kantone und Gemeinden künftig die Möglichkeit haben, beim ASTRA ein Gesuch um zweisprachige Bezeichnung von Autobahnanschlüssen zu stellen. Die Einzelheiten des Verfahrens sollen in der neuen «Verordnung des UVEK über die Wegweisung bei Anschlüssen und Verzweigungen auf Autobahnen und Autostrassen» geregelt werden.

Daneben sieht die Teilrevision verschiedene weitere Anpassungen der SSV vor, darunter die folgenden Punkte:

• Die Grössen der Markierungen, die heute ausschliesslich in rechtsverbindlichen technischen Normen geregelt sind, sollen neu in Anhang 1 Ziffer VI rechtlich verankert werden;

• Im Zug der Anpassungen im Bereich der touristischen Signalisation und der Wegweisung im Langsamverkehr werden im Anhang 2 Ziffer 5 SSV zahlreiche neue Symbole vorgeschlagen.

• Künftig soll es auch auf Autobahnen zulässig sein, Signale anstatt im Grossformat im Zwischenformat anzubringen;