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Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 25 Seiten
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Verordnung des ASTRA über den Kurs über Verkehrskunde
(VKUV)
vom [Datum]
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA),
gestützt auf Artikel 19a der Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 19761 (VZV),
verordnet:
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt die Gestaltung, den Inhalt und die Durchführung des Kurses über Verkehrskunde.
Art. 2 Anforderungen an die Kursdurchführung
Kurse über Verkehrskunde dürfen nur durchgeführt werden von:
a. Inhabern und Inhaberinnen einer Fahrlehrerbewilligung der Kategorie A oder B (Kursleitung);
b. angehenden Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen, sofern sie im Rahmen ihres Ausbildungspraktikums von Inhabern oder Inhaberinnen der entsprechenden Fahrlehrerbewilligung begleitet werden.
Art. 3 Meldepflicht
Wer Kurse über Verkehrskunde anbieten möchte, muss dies der zuständigen Behörde des Kantons, in dem er oder sie vorwiegend tätig ist, vor Aufnahme der Kurstätigkeit melden. Die Meldung muss auf elektronischem Weg erfolgen. Erforderlich sind Angaben über:
a. die Adresse des Kurslokals;
b. die Kursdaten;
SR ...
1 SR 741.51
2016–......