Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/54: Änderung der Raumplanungsverordnung (Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes [RPG 2] und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) · 57 Seiten
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Verschiedene Teilnehmende beantragen von einer «umfassenden» Interessenabwägung abzusehen (BE, BS, NE, SH, SO, VS, ZG; aeesuisse, BPUK, InfraWatt).
SCNAT schlägt vor, zu verlangen, dass sich die Anlagen nach einem architektonischen und land- schaftlichen Konzept in den räumlichen Kontext einzufügen haben.
Artikel 32h, Mobilfunkanlagen
In Absatz 1 ist bei «Notwendige Mobilfunkanlagen» das Wort «Notwendige» zu streichen, weil davon auszugehen ist, dass unnötige Mobilfunkanlagen nicht gebaut werden. Falls der Begriff der Notwen- digkeit beibehalten wird, ist er zu präzisieren (ZH).
Es muss sichergestellt werden, dass Mobilfunkanlagen auf Hochspannungsmasten und dgl., die in dicht besiedelten Gebieten einen effizienten Betrieb mit niedriger Feldstärke gewährleisten, auch nach dem Abbau der Trägerinfrastruktur weiterbetrieben werden dürfen. Die Bestimmung ist entspre- chend zu ergänzen (TI).
Artikel 33a, Nichtbauzonen mit zu kompensierenden Nutzungen
Allgemeines
NW, UR und VS sowie die RKGK begrüssen die zurückhaltende Formulierung der Ausführungsbe- stimmungen zum Richtplaninhalt für Nichtbauzonen mit zu kompensierenden Nutzungen. Die Rege- lung wird als sinnvoll erachtet (OW; SPS). Den Kantonen bleibt genügend Handlungsspielraum, um den regionalen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können (BVR, EspaceSuisse, RKOO).
Verschiedene Teilnehmende (AR, SG, SO; GastroSuisse, HEV, Nesslau, SVIT, Strauss, Toggenburg, UFS, Wattwil) kritisieren, der Artikel sei zu restriktiv und behindere die Umsetzung des Gebietsansat- zes. Vorgeschlagen wird, den Artikel entweder zu streichen oder weniger strenge Kriterien festzule- gen.
Die SVP erachtet die Pflicht zur Kompensation als zu streng und als problematisch für Eigentümer und Landwirtschaft; sie bevorzugt freiwillige Anreize und grössere kantonale Entscheidungsspiel- räume.
TI sowie BPK, EspaceSuisse, FSU und SCNAT weisen darauf hin, dass die Kosten der Kompensati- ons- und Aufwertungsmassnahmen von den Privaten zu tragen sind, die das Projekt mit kompensati- onspflichtigen Nutzungen realisieren.
Es fehlt eine detaillierte Regelung zur planerischen Umsetzung der Kompensationsgebiete im Richt- plan (BPK, FSU, RZU, SIA). Zudem muss das Kriterium der «Verbesserung der Gesamtsituation» konkretisiert werden (RZU).
LDK und KOLAS verlangen eine Ergänzung dahingehend, dass die Verbesserung der Gesamtsitua- tion auch im Hinblick auf Vorteile für Landwirtschaft und landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu beur- teilen ist.
Absatz 1
Die vorgesehenen Anforderungen uan die Kompensationsmassnahmen werden als angemessen be- urteilt (ASR, Aviforum, BEBV, Bell, BVAG, BVAR, BirdLife, BPK, Braunvieh, FFW, FSU, Heimatschutz CH, Landschaftsinitiative, oeku, Pro Natura-BE, Pro Natura-BS, Pro Natura-GL, Pro Natura-JU, Pro Natura-LU, Pro Natura-NE, Pro Natura-SH, Pro Natura-VD, Pro Natura ZH, PUSCH, RZU, SL-FP, VCS, WWF).
FR, NE und JU sowie BPUK verlangen die Streichung des Absatzes, weil er zu einschränkend und schwer zu verstehen sei.