Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/54: Änderung der Raumplanungsverordnung (Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes [RPG 2] und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) · 57 Seiten

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Verschiedene Teilnehmende sprechen sich für einen Schwellenwert aus, der an der beanspruchten Fläche anknüpft, wobei die Grenze bei 5'000 m2 gezogen werden soll (TG; SPS; BirdLife, Espace- Suisse, FFW, Heimatschutz-CH, IRAP, Landschaftsinitiative, oeku, Pro Natura-BE, Pro Natura-BS, Pro Natura-GL, Pro Natura-JU, Pro Natura-LU, Pro Natura-NE, Pro Natura-SH, Pro Natura-VD, Pro Natura-ZH, PUSCH, SCNAT, SIA, SL-FP, VCS, WWF).

Absatz 4

ENHK, EKD und EspaceSuisse begrüssen die verlangte umfassende Interessenabwägung. ENHK und EKD weisen darauf hin, dass für solche Anlagen innerhalb von Bundesinventarobjekten gemäss Artikel 5 NHG aufgrund von Artikel 6 NHG eine eingeschränkte (bzw. zweistufige) Interessenabwä- gung gelte.

Einige Vernehmlassungsteilnehmende beantragen die Streichung der Bestimmung (SBV; Agri- Genève, ASR, Axpo, BEBV, Bell, Braunvieh, BVAG, BVAR, GalloSuisse, GLBV, HOS, JardinSuisse, MS, Prométerre, POWERLOOP, SBLV, SGBV, SMP, SOV, SVZ, Swiss Beef, swissherdbook, VLS, VSG, VSKP, WLK, ZBB, ZBV). Andere beantragen von einer «umfassenden» Interessenabwägung abzusehen (BE, BS, NE, SG, SH, SO, VS, ZG; aeesuisse, Axpo, BKW, BPUK, energie360°, Infra- Watt, Regiogrid).

Es wird beantragt, die Begründungslast bei der Interessenabwägung zu verschärfen: geltend ge- machte Interessen müssen im Bewilligungsverfahren ausführlich begründet werden, und eine Bewilli- gung darf nur verweigert werden, wenn überwiegende öffentliche oder sehr gewichtige private Inter- essen entgegenstehen (SG; sgv; aeesuisse, Axpo, BKW, energie360°, GH, Regiogrid, Swissolar).

BPK, FSU, ROREP, SCNAT und SIA schlagen vor, zu verlangen, dass sich die Anlagen nach einem architektonischen und landschaftlichen Konzept in den räumlichen Kontext einzufügen haben.

Artikel 32f, Anlagen zur Umwandlung von erneuerbarer Elektrizität in Wasser stoff, Methan oder andere Kohlenwasserstoffe

Allgemeines

OW, KOLAS, LDK, POWERLOOP, suissemelio und VSG befürworten die Bestimmung.

Die SVP vertritt eine vorsichtige Haltung bezüglich Umwandlungsanlagen für erneuerbare Energien. Sie möchte, dass diese primär in Industriezonen statt auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet wer- den.

Einige Teilnehmende verlangen, die Bestimmung auch auf Anlagen zur Energiezufuhr (inklusive CO2) sowie zur Lagerung und allenfalls Speicherung bzw. Zwischenspeicherung und den Transport auszu- dehnen (GL, SH, TG, VS; Alpiq, energie360°, GH, POWERLOOP, Regiogrid, Swisssolar).

Absatz 1

Alpiq beantragt, vom Kriterium, dass der Standort zum Abtransport der synthetisch erzeugten Ener- gieträger erschlossen sein muss, abzusehen, da dies gesetzlich so nicht vorgesehen sei.

Absatz 2

EspaceSuisse begrüsst den vorgesehenen Schwellenwert für die Planungspflicht von 5’000 m² Flä- chenbeanspruchung. TG wünscht eine Präzisierung, wonach der Schwellenwert auch dann erreicht wird, wenn bei einer kombinierten Anlage die Anlageteile zusammen diesen Wert erreichen.

Verschiedene Teilnehmende beantragen verlangen, den Schwellenwert bei einer Bodenbeanspru- chung von 1'000 m2 anzusetzen (SBV; AgriGenève, ASR, Aviforum, BEBV, Bell, Braunvieh, BVAR,