Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/54: Änderung der Raumplanungsverordnung (Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes [RPG 2] und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) · 57 Seiten

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GalloSuisse, GLBV, HOS, JardinSuisse, MS, SBLV, SGBV, SGP, SMP, SOV, Suisseporcs, SVZ,

Swiss Beef, swissherdbook, VLS, VSKP, WLK, ZBB, ZBV).

Absatz 3

ENHK und EKD begrüssen die verlangte umfassende Interessenabwägung. Sie weisen darauf hin, dass für solche Anlagen innerhalb von Bundesinventarobjekten gemäss Artikel 5 NHG aufgrund von Artikel 6 NHG eine eingeschränkte (bzw. zweistufige) Interessenabwägung gelte.

Zwei Teilnehmende beantragen die Streichung der Bestimmung (POWERLOOP, VSG). Andere bean- tragen von einer «umfassenden» Interessenabwägung abzusehen (BE, BS, NE, SH, SO, VS, ZG;

aeesuisse, Alpiq, Axpo, BPUK, Regiogrid).

BPK, FSU, ROREP, SCNAT und SIA schlagen vor, zu verlangen, dass sich die Anlagen nach einem architektonischen und landschaftlichen Konzept in den räumlichen Kontext einzufügen haben.

Es wird beantragt, die Begründungslast bei der Interessenabwägung zu verschärfen: geltend ge- machte Interessen müssen im Bewilligungsverfahren ausführlich begründet werden, und eine Bewilli- gung darf nur verweigert werden, wenn überwiegende öffentliche oder sehr gewichtige private Inter- essen entgegenstehen (Alpiq, Axpo, energie360°, Regiogrid).

Artikel 32g, Thermische Netze

Allgemeines

Mehrere Teilnehmende (OW; EspaceSuisse, GBJV, KOLAS, LDK, RKE, suissemelio, TNS, VSGP) begrüssen die Regelung.

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende betonen, dass die Standortgebundenheit von Wärme- leitungen für die Landwirtschaft in Siedlungsnähe wichtig sei, um Wärmeenergie effizient vom Hof ins Siedlungsgebiet transportieren zu können (SBV; AgriGenève, ASR, Aviforum, BEBV, Bell, BVAG,

BVAR, Braunvieh, GalloSuisse, GLBV, HOS, JardinSuisse, MS, SGBV, SGP, SMP, SOV, Suisse- porcs, SVZ, Swiss Beef, swissherdbook, VLS, VSKP, ZBB, ZBV).

Weitere Teilnehmende verlangen den Einbezug von Boden-Wärmespeichern (sgv; aeesuisse, bauen- schweiz, ewz, GH, InfraWatt, Regiogrid, Swissolar, Zürich) bzw. von Boden-Wärmespeichern und Energiezentralen in die Regelung (TNS).

GVBF und VSGP fordern, es sollen auch Anschlüsse von Anlagen und Gebäuden möglich sein, um

z. B. Gewächshäuser fossilfrei mit Fernwärme zu beheizen.

Absatz 1

Verschiedene Teilnehmende schlagen vor, anstelle von «Wärmeleitungen» von «Leitungen thermi- scher Netze» zu sprechen (SSV; aeesuisse, ewz, GH, InfraWatt, Regiogrid, Swissolar, Zürich).

IRAP kritisiert, dass auch oberirdische Leitungen zugelassen würden, und beantragt, die Bestimmung auf unterirdische Wärmeleitungen und -anlagen zu beschränken, um das Landschaftsbild zu schüt- zen.

Absatz 2

ENHK, EKD und Espace Suisse begrüssen die vorgesehene Notwendigkeit einer umfassenden Inter- essenabwägung. ENHK und EKD heben zudem den Verweis in den Erläuterungen auf Schutzgebiete und Fruchtfolgeflächen hervor, die in der Interessenabwägung gegen Wärmeleitungen ausserhalb der Bauzonen sprechen könnten.