Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/54: Änderung der Raumplanungsverordnung (Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes [RPG 2] und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) · 57 Seiten
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Absatz 2
Die Bestimmung wird begrüsst (OW; EspaceSuisse, EspaceSuisse-TI).
Absatz 2 ist viel zu vage und führt zu zahlreichen Gerichtsfällen. Daher gilt es festzulegen, wann der Vorrang in jedem Fall gilt (SBV; Agora, AgriGenève, ASR, BEBV, Bell, Braunvieh, BVAG, BVAR,
CAJB, CNAV, GalloSuisse, SBLV, HOS, JardinSuisse, MS, SBLV, SGBV, SGP, SMP, SOV, SVZ,
Swiss Beef, swissherdbook, VLS-AAES, VSKP, WLK, ZBB, ZBV).
Absatz 2 soll um den Fall ergänzt werden, in dem die Interessenabwägung für eine landwirtschaftli- che Baute oder Anlage einen Standort nahe einer bestehenden nichtlandwirtschaftlichen Wohnnut- zung ergibt (NE, SH, TG; KOLAS, LDK, suissemelio).
Bei wesentlichen Änderungen von Anlagen gemäss Artikel 2 Absatz 4 LRV dürfen keine neuen oder zusätzlichen schädlichen oder lästigen Geruchseinwirkungen über das bisher tolerierte Mass hinaus entstehen (BL, BS).
Absatz 3
Die Bestimmung wird begrüsst (EspaceSuisse, EspaceSuisse-TI).
Die Bestimmung ist zu streichen (AI, AR, BE, BL, BS, GE, GL, GR, NW, SG, TG, UR, VD, VS; Ness- lau, RKGK, Toggenburg, Wattwil).
Die Bestimmung wirft Bedenken auf, da sie Privatpersonen erlauben könnte, durch einfache Verein- barung von öffentlich-rechtlichen Gesundheitsschutzvorschriften abzuweichen; unklar bleibt, auf wel- che Fälle sich dies beziehen würde (FR).
Es sind die Folgen bei Mieterwechsel und für die Rechtsnachfolger zu klären; unklar bleibt, was pas- siert, wenn diese die Erleichterungen ablehnen (GE, LU; EspaceSuisse, EspaceSuisse-TI).
Verschiedene Teilnehmende verlangen eine Anmerkung der Zustimmung ist im Grundbuch (LU, OW, SZ, TG; EspaceSuisse, EspaceSuisse-TI).
Absatz 4
Allgemeines
Mehrere Kantone und Teilnehmende beantragen die Streichung von Absatz 4 (NW, VD, ZG; Nesslau, Toggenburg, Wattwil); stattdessen soll eine Anpassung des Umweltrechts geprüft werden (AI, GL, GR, NW, VS; RKGK).
Buchstabe a
Mehrere Kantone kritisieren, dass die Anforderung nur auf nichtlandwirtschaftliche Nutzungen be- schränkt ist. Bei Klagen sei auch die Rechtmässigkeit der landwirtschaftlichen Nutzung zu überprüfen (BE, BL, BS, TG, UR).
Absatz 5
Die Bestimmung wird begrüsst (BL; EspaceSuisse, EspaceSuisse-TI).
Die Bestimmung ist zu streichen (AI, GL, GR, NW, VD, VS, UR, ZG; SAB, SGV; GPMVR, Hotellerie- Suisse, Nesslau, NOB, RKGK, RKOO Toggenburg, Wattwil). Zumindest ist es unerlässlich, den letz- ten Satz zu streichen (AI, GL, GR, NW, VS, UR; CP, RKGK, VBO).
TG fordert eine Überarbeitung der Bestimmung: Es müsse klar definiert werden, wann die Schwelle des „höheren umweltrechtlichen Schutzbedarfs“ erreicht ist. Zudem sei die Regelung, wonach die Baubewilligung entfällt, rechtlich fragwürdig, da ein solcher Wegfall ohne behördliche Überprüfung weder justiziabel noch verfassungskonform sei.