Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/54: Änderung der Raumplanungsverordnung (Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes [RPG 2] und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) · 57 Seiten

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Verschiedene Teilnehmende kritisieren die im Absatz vorgesehene Begrenzung des Gebäudevolu- mens als nicht gesetzeskonform und in vielen Fällen hinderlich. Sie verweisen darauf, dass das RPG nur die Stabilisierung der Anzahl Gebäude, nicht aber deren Volumen vorschreibt (SGV; SAB; sgv; Baumeister, CP, economiesuisse, HotellerieSuisse, NOB, RKOO, STV, USPI, VBO). Die Einschrän- kung könnte sinnvolle Projekte verhindern, die trotz Volumenzunahme eine Verbesserung der Ge- samtsituation bewirken (TI, NW, RKGK).

sgv und GastroSuisse weisen zudem daraufhin, dass die Begrenzung zum Teil auch im Widerspruch zu Anforderungen an moderne Nutzung, Wirtschaftlichkeit, Energieeffizienz oder zu gesetzlichen Vor- gaben (z. B. Brandschutz, Barrierefreiheit) stehe.

Dass nur auf das oberirdische Gebäudevolumen abgestellt werden soll, wird von einigen Teilnehmen- den als nicht sachgerecht angesehen (BE, VD; EspaceSuisse, IRL, SIA).

Absatz 2

Der Absatz wird grundsätzlich begrüsst. Die Kompetenz für die Interessenabwägung liegt jedoch bei den Kantonen (SAB). Positiv bewertet wird zudem, dass der Absatz den geltenden Prinzipien, insbe- sondere der Trennung von Bau- und Nichtbauzonen, angemessen Rechnung trägt (EspaceSuisse).

Einige Teilnehmende bemängeln, dass klare Kriterien zur objektiven Beurteilung einer Verbesserung der Situation fehlen; solche sollten in der Verordnung festgelegt werden (BL, TG; BirdLife, FFW, Hei- matschutz CH, Landschaftsinitiative, oeku, Pro Natura-BE, Pro Natura-BS, Pro Natura-GL, Pro Na- tura-JU, Pro Natura-LU, Pro Natura-NE, Pro Natura-SH, Pro Natura-VD, Pro Natura ZH, PUSCH, SL-FP, VCS, WWF).

Das Kriterium Baukultur (STV) bzw. die Kriterien Siedlungsstruktur und Baukultur sollten gestrichen werden (economiesuisse, Baumeister).

CP und USPI schlagen vor, bei der Bewertung der Verbesserung der Gesamtsituation auch das Krite- rium der Wohnungsknappheit zu berücksichtigen. GPMVR und NOB schlagen vor, auch den kulturel- len Wert von Gebäuden, insbesondere in Bergregionen, zu berücksichtigen.

Absatz 3

Mehrere Teilnehmende bewerten die Formulierung als angemessen; sie ist beizubehalten (BirdLife, BPK, EspaceSuisse, FFW, FSU, Heimatschutz CH, Landschaftsinitiative, oeku, Pro Natura-BE, Pro Natura-BS, Pro Natura-GL, Pro Natura-JU, Pro Natura-LU, Pro Natura-NE, Pro Natura-SH, Pro Na- tura-VD, Pro Natura ZH, PUSCH, RZU, SL-FP, VCS, WWF).

Diverse Stellungnahmen kritisieren die Formulierung als zu restriktiv. Gefordert wird, dass Nutzungen bereits zulässig sind, wenn Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen verbindlich zugesichert oder rechtskräftig verfügt sind (BE, NW, TI, UR; SAB; economiesuisse; Baumeister, CP, Espace- Suisse, GPMVR, NOB, RKOO, STV, USPI, VBO).

Mehrere Akteure schlagen vor, die Anforderung, dass die Massnahmen auch fortdauern müssen zu streichen; solche Massnahmen müssten später auch ersetzt werden können (SAB; Baumeister, CP, IG-LR, NOB, RKOO, USPI, VBO).

Artikel 34a Absatz 3, Bauten und Anlagen zur Energiegewinnung aus Bio masse

Allgemeines

Mehrere Teilnehmende fordern Anpassungen von Artikel 34a Absatz 1bisRPV, um Einschränkungen bei der Energiegewinnung aus Biomasse zu lockern. Es wird die Streichung von Buchstabe a (teil- weise auch b) verlangt, um Neubauten zu ermöglichen (AI, GL, NW, UR, VS; SAB; SBV; aeesuisse,