Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2
Anzahl Anteil (%) Einvers Nicht Keine Total Einverstan- Nicht tanden Einvers Stellung- den Einverstantanden nahme / den Nicht
Betroffen
58 Umsetzung Motion Darbellay: Sind Sie mit der geplanten Umsetzung der Motion Darbellay einverstanden, indem nur neue vollständige Fahrzeuge gemäss Artikel 30 Absatz 1 und 2 E-VTS administrativ zugelassen werden können?
1 Kantone 23 1 24 95.8% 4.2% 2 In der Bundesversammlung vertretene Parteien
3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 3 3 100% 0% 5.1 Interkantonale Organisationen 1 1 100% 0% 5.2 Gesamtschweizerische Verbände Verkehr / Mobilität 4 1 4 100% 0% 5.5 Forschung und Lehre 1 1 100% 0% 5.6 Übrige 1 1 100% 0%
Total 33 1 1 34 97.1% 2.9%
59 Umsetzung Motion Reimann: Sind Sie mit der Umsetzung der Motion Reimann - der Abschaffung des Aufklebens der Kontrollmarke auf den Prüfungsbericht 13.20 A - einverstanden?
1 Kantone 23 1 23 100% 0% 2 In der Bundesversammlung vertretene Parteien
3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 2 1 3 66.7% 33.3% 5.1 Interkantonale Organisationen 1 1 100% 0% 5.2 Gesamtschweizerische Verbände Verkehr / Mobilität 2 2 4 50% 50% 5.5 Forschung und Lehre 1 1 100% 0% 5.6 Übrige 1 1 100% 0%
Total 30 3 1 33 90.9% 9.1%
4 Stellungnahmen zu den einzelnen Fragen Dieses Kapitel orientiert sich grundsätzlich an den Fragen des Kapitels 3. Für jede der in Kapitel 3 aufgeführten Fragen 1 bis 59 sind jeweils sämtliche Teilnehmenden aufgelistet, die der entsprechenden Frage grundsätzlich zugestimmt oder diese abgelehnt haben. Nicht aufgelistete Teilnehmende haben sich zur jeweiligen Frage nicht explizit geäussert. Zu jeder Frage sind ausserdem die zusammengefassten Bemerkungen der Teilnehmenden als Aussagen aufgeführt. Auch diesen Aussagen sind die entsprechenden Teilnehmenden zugeordnet. Eine Auflistung aller Teilnehmenden mit Abkürzung und voller Bezeichnung ist im Anhang zu finden.
1. Grundsätzliche Haltung zur Vorlage in den Begleitschreiben
Grundsätzliche Zustimmung in den Begleitschreiben geäussert:
ZH, BE, LU; SZ; OW, FR, BL, AI, SG, GR, TG, VD, VS, GE, SVP, economiesuisse, sgv, AGVS, auto-schweiz, Handel-Schweiz, BFH, Kyburz Switzerland AG
ZH Mit den Rechtsänderungen soll die schweizerische Fahrzeugzulassung modernisiert,
digitalisiert und effizienter gestaltet werden. Zugleich erfolgt eine Harmonisierung von nationalen Vorschriften mit den internationalen Regelungen (EU-Recht). Die Zulassung von neuen Fahrzeugen wird damit vereinfacht und der Aufwand reduziert. Mit der Digitalisierung der Prozesse wird zudem die Datenqualität verbessert werden.
Wir begrüssen diese Änderungen. Einen Streichungsantrag haben wir jedoch im
Zusammenhang mit der Übergangsbestimmung von Art. 151q E-VZV. Zur Begründung verweisen wir auf den beiliegenden ausgefüllten Fragebogen.
BE Wir stimmen den Änderungen in den verschiedenen Verordnungen grundsätzlich zu.
Bezüglich der Teilrevision der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV) und der Teilrevision der Verordnung über die technischen
20/67 ASTRA-D-33DB3401/688