Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2
Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) beantragen wir punktuelle Ergänzungen.
Unsere vollständigen Bemerkungen finden Sie im beigelegten Fragebogen.
LU Im Namen und Auftrag des Regierungsrates teilen wir Ihnen mit, dass der Kanton Luzern die
Vorlage grossmehrheitlich befürwortet.
Wir begrüssen, dass in Harmonisierung mit dem EU-Recht die Rechtsgrundlagen
geschaffen werden, um den Fahrzeugzulassungsprozess zu digitalisieren und damit
bedeutend effizienter zu gestalten. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Bemerkungen im beigelegten Fragebogen, insbesondere unsere kritischen Anmerkungen betreffend die vorgesehene Übergangsbestimmung gemäss Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) sowie betreffend das Missbrauchspotential hinsichtlich CO2-Abgabe, wenn leichte Motorwagen rein administrativ zugelassen werden können.
SZ Im Grundsatz kann der Regierungsrat den Verordnungsänderungen zustimmen und
begrüsst es ausdrücklich, die Fahrzeugzulassung zu modernisieren und insbesondere zu digitalisieren. Hinweise zu einzelnen Punkten sind im Fragebogen auf der elektronischen Plattform "Consultations" ersichtlich. So wird vorgeschlagen, die Arbeitskarren bis 10 km/h von der Typengenehmigungspflicht auszunehmen, womit eine Prüfung durch die
Verkehrsämter entfällt. Weiter sollen auch neue, vollständige Lieferwagen (N2) und
Kleinbusse (M2) ohne Änderungen/Anbauten administrativ zugelassen werden können.
Dies, weil sich die Verkehrsämter einig sind, dass die Ziffer 243 (zulässige Achslast) nicht mehr ergänzt werden muss.
OW Der Kanton Obwalden befürwortet die Vorlage im Grundsatz. Für die detaillierte
Stellungnahme verweisen wir auf den ausgefüllten Fragebogen.
FR Par courrier du 14 août dernier, vous nous avez consultés sur la révision de cinq
ordonnances relatives au dossier cité en titre, et nous vous en remercions. De manière générale, nous approuvons ces différentes modifications, sous réserve des remarques de détail mentionnées dans le questionnaire ci-joint.
BL Wir sind mit der Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts
grösstenteils einverstanden. Bitte beachten Sie dazu unsere Anmerkungen im beiliegenden Fragebogen zur Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV, Ziffer 1) sowie zur Übergangsbestimmung in Artikel 151q E-VZV (Ziffer 10).
AI Die Standeskommission hat die Unterlagen geprüft. Sie ist mit den Änderungen
grundsätzlich einverstanden. Für die jeweiligen Bemerkungen und Änderungspunkte wird auf den ausgefüllten Fragebogen verwiesen.
SG Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und teilen Ihnen mit, dass wir die
Teilrevision der Verordnungen begrüssen.
GR Die Regierung begrüsst das neue Zulassungsregime Fahrzeuge mit der Teilrevision von fünf
Verordnungen des Strassenverkehrsrechts grundsätzlich. In einigen Punkten sind noch einige Korrekturen bzw. Ergänzungen angezeigt. Für die detaillierten Bemerkungen zur Revisionsvorlage verweisen wir auf den beiliegenden Fragebogen.
Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass der Bund bei den Vernehmlassungsunterlagen keinen separaten Fragebogen zur Verfügung gestellt hat, sondern stattdessen auf die
Plattform Consultations für die Fragenbeantwortung verwiesen hat. Die Fragebogen des UVEK bzw. des ASTRA haben die Untervernehmlassungen im Kanton bis anhin erleichtert. Da sich die Plattform Consultations – zumindest im jetzigen Zeitpunkt – nicht für
Untervernehmlassungen innerhalb des Kantons eignet, wären wir dankbar, wenn der Bund die entsprechenden Fragebogen bei künftigen Vernehmlassungen nach wie vor bzw. wieder zur Verfügung stellt.
TG Wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme zu den Entwürfen von fünf
Verordnungsanpassungen im Strassenverkehrsrecht und teilen Ihnen mit, dass wir mit den Vorlagen grundsätzlich einverstanden sind. Wir bitten Sie indessen, unsere Anmerkungen im Fragebogen zu beachten.
VD Reconnaissant le potentiel des adaptations proposées pour simplifier et optimiser le
processus d’immatriculation des véhicules, particulièrement des voitures de tourisme, par l’obtention en ligne de données exactes précises, le Conseil d’Etat est favorable aux révisions proposées, qui ont pour but de moderniser et numériser l’admission des véhicules en Suisse et de garantir la compatibilité avec le régime européen.
Néanmoins, il relève que les art. 30 à 32 OETV révisés, avec leurs cascades d’alinéas, chiffres et lettres respectifs ne permettent plus une compréhension claire et sans équivoque du traitement à réserver à un véhicule donné ; il requiert donc une simplification et un
21/67 ASTRA-D-33DB3401/688