Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2

und Automatisierung muss die Fahrzeugzulassung auch für Klein- und Nischenanbieter praktikabel und kostengünstig bleiben. Obwohl die generelle Tendenz der Regulierung in Richtung Abbau von Handelsschranken gegenüber der EU geht, gilt es ausserdem zu beachten, dass die technischen Handelshemmnisse auch bei Drittstaatenimporten reduziert werden, respektive dass die Anlehnung an die EU-Systeme nicht zu neuen Hemmnissen gegenüber Drittstaaten führt.

Folglich sollte die Vernehmlassungsvorlage noch stärker in diese Richtung entwickelt werden. Für die Einzelheiten verweisen wir gerne auf die Stellungnahme unseres Mitglieds VFAS, die wir integral unterstützen.

sgv Mit der Vorlage soll erstens die Fahrzeugzulassung modernisiert, digitalisiert und effizienter gestaltet werden. Zweitens soll als Zulassungsdokument neu die EU-

Übereinstimmungsbescheinigung in elektronischer Form (eCoC) gelten. Drittens soll die Motion Darbellay (13.3818; «Vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen und mehr

Verkehrssicherheit») umgesetzt werden, indem in der EU genehmigte Neufahrzeuge ohne Prüfung auf dem Strassenverkehrsamt zugelassen werden können. Viertens soll die Motion Reimann (16.3846; «Bürokratieabbau dank der Abschaffung der Kontrollmarke zur

Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen») umgesetzt werden, indem der bisherige Bezahlprozess mit der Kontrollmarke abgeschafft und durch einen digitalen Prozess ersetzt wird. Und fünftens soll das Leistungsgewichtsverhältnis für Motorräder in der ganzen

Schweiz vereinheitlicht werden und neu nach EU-Berechnungsmethode erfolgen.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt die Bestrebungen zur Modernisierung und Digitalisierung der Fahrzeugzulassungen im Grundsatz.

Durch eine stärkere Digitalisierung können administrative Aufwände reduziert werden, was der sgv grundsätzlich begrüsst. Auch unterstützt er den Wechsel vom typenbasierten

Zulassungsverfahren zu demjenigen auf Basis von Einzeldaten. Bezüglich der Motion Reimann fordert der sgv jedoch eine vollständige Umsetzung, inklusive des Wegfalls der entsprechenden Gebühren. Die mit der Vorlage vorgeschlagene Umsetzungsvariante erachtet der sgv indes als unzureichend.

Mit der Änderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an

Strassenfahrzeuge (VTS) vom 22. Dezember 2023 gewährte der Bundesrat für Fahrzeuge ohne EU-Gesamtgenehmigung eine Übergangsfrist bis Ende 2026.

Der sgv fordert eine Verlängerung der entsprechenden Ausnahmebestimmungen, damit nicht für den europäischen Markt produzierte Fahrzeuge auch weiterhin in der Schweiz zugelassen werden können.

Für weiterführende Details sowie Anträge zu einzelnen Verordnungsartikeln verweist der sgv auf die Stellungnahmen seiner Mitglieder, namentlich des Auto Gewerbe Verbands Schweiz (AGVS), von auto-schweiz sowie des Verbands freier Autohandel Schweiz (VFAS).

AGVS Der AGVS unterstützt die Revisionen zum Zulassungsverfahren für Fahrzeuge. Aus unserer Sicht bleibt für viele Stakeholder wichtig zu wissen, von welchem Importkanal ein Fahrzeug stammt. Diese Angaben müssten aus unserer Sicht im eDatenblatt-Portal aufgeführt werden.

auto-schweiz Zustimmung zum Fragenbogen:

Mit einigen Ausnahmen sind wir mit den vorgeschlagenen Änderungen, Anpassungen einverstanden.

Zustimmung zum NZRF:

auto-schweiz unterstützt den Wechsel vom typbasierten zum Einzeldaten basierten

Zulassungsverfahren für Fahrzeuge seit Beginn des Projekts tatkräftig und hat bei

verschiedenen Gelegenheiten die Mitglieder von auto-schweiz ermuntert sich am Projekt zu beteiligen, bzw. mit dem Umstieg nicht bis zum letzten Moment zuzuwarten. Stand Mitte Oktober 24 wurden rund 55% der PW-Verkehrszulassungen nach dem neuen System abgewickelt. In diesem Zusammenhang halten wir als auto-schweiz nochmals mit grossem Nachdruck fest, dass im neuen System der Importkanal (offizieller-, Parallel-sowie

Direktimport) mit dem Importeurscode angezeigt werden muss bzw. dass die Rohdaten auf iv1240Neuzulassungen_Importkanal_vierteljaehrlich angepasst werden müssen. Importeur welche auch das neue Zulassungssystem umstellen, müssen ihre Daten bekanntgeben. Die Firmendaten müssen auf dem eDatenblatt auf dem eDatenblatt-Portal ersichtlich sein. Der Endkunde hat ein Anrecht zu wissen über wen sein erstandenes Auto in die Schweiz

importiert wurde.

SAA Am 14.08.24 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts eröffnet. Der SAA ist zur Stellungnahme eingeladen worden, wofür wir uns bedanken. Der SAA ist der Verband der Lieferanten des Schweizerischen Garagengewerbes. Er vertritt rund 55 Mitglieder aus den Fachgruppen Ersatzteile, Garage-/Werkstatteinrichtungen, Informatik, Nutzfahrzeuge, Schmierstoffe/Chemie sowie

23/67 ASTRA-D-33DB3401/688