Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2
Zubehör/Tuning. Die Mitglieder des SAA beschäftigen rund 3'000 Arbeitnehmer und erzielen einen jährlichen Umsatz von ca. CHF 2 Mia.
Eine der fraglichen Verordnungen ist jene über die Gebühren des Bundesamtes für Strassen GebV-ASTRA. Die neue Ziff. 4a des Anhangs zu Art. 4 behandelt das Erteilen von
Typengenehmigungen. Ziff. 4.a.2.3 sieht für das «Erstellen eines Datensatzes von
Austauschschalldämpfern und -katalysatoren mit einer Konformitätsbewertung oder -
beglaubigung beziehungsweise mit einer der schweizerischen Gesetzgebung gleichwertigen Genehmigung zum Aufnehmen auf die Typengenehmigung, pro bearbeitete
Typengenehmigung» eine Gebühr von CHF 50.00 vor. Bis anhin waren die Gebühren betr. Erstellung von Datensätzen für Schalldämpfer/Katalysatoren in Anhang 3 der TGV geregelt. Die betroffene Regelung soll somit von der TGV in die GebV-ASTRA verschoben werden.
Obschon sich materiell nichts ändert bzw. die bestehende Regelung «nur» von einer
Verordnung in eine andere Verordnung verschoben werden soll, könnten sich Probleme ergeben. Die genannte Verordnungsbestimmung stammt aus der Zeit, als Fahrzeuge noch mit Typengenehmigungsnummern identifiziert wurden, die für eine Vielzahl Fahrzeuge galten. Ziel damals dürfte gewesen sein, Sportschalldämpfer für bestimmte Modelle generell zuzulassen. Mit der eCoC, wo jedes Fahrzeug individuell definiert ist, macht die Regelung keinen Sinn mehr, zumal der gewünschte Schalldämpfer in der eCOC bereits aufgeführt ist. Die Relevanz dieser Feststellung wird im Folgenden ersichtlich werden.
Soll ein Schalldämpfer oder Partikelfilter ausgewechselt werden, kann sowohl ein
Ersatzprodukt aus der herstellergebundenen Vertriebskette als auch ein solches des
unabhängigen Aftermarkets eingesetzt werden. Der unabhängige Aftermarket darf
gegenüber dem fahrzeugherstellergebundenen Vertrieb nicht benachteiligt werden.
Um den Markt für freie Austauschschalldämpfer und -partikelfilter möglichst hürdenfrei zu ermöglichen, hat der SAA bis anhin eine Schalldämpferdatenbank gepflegt, welche
ASTRA/asa zur Verfügung stand. Die Schalldämpferdatenbank zeigte auf, welche
Schalldämpfer zu welchen Fahrzeugen passten. Die Strassenverkehrsämter stützten sich bei der MFK auf die Datenbank. Wenn ein Fahrzeug mit Austauschschalldämpfer vorfuhr, wurde es entsprechend der Angaben in der Datenbank beurteilt.
Aus verschiedenen Gründen hat das ASTRA beschlossen, künftig auf die
Schalldämpferdatenbank zu verzichten. Gespräche zwischen ASTRA/asa und SAA zeigten das gemeinsame Verständnis, dass Firmen und Konsumenten der Zugang zum
unabhängigen Aftermarket weiter gewährt werden müsse. Weiter wurde erkannt, dass das Fehlen der Schalldämpferdatenbank kompensiert werden kann, indem
Strassenverkehrsämter bei Austauschschalldämpfern grundsätzlich eine Sichtkontrolle (moderne Fahrzeuge lassen aufgrund der Unterbodenkonstruktion kaum unpassende Schalldämpfer zu) und gegebenenfalls Lärm- und/oder Abgasmessungen durchführen.
Diese pragmatische Lösung dient dem Wettbewerb und den Kunden.
Zurückkommend auf die fragliche Verordnungsbestimmung ist festzuhalten, dass diese dahingehend interpretiert werden könnte, als Austauschschalldämpfer und -partikelfilter, die nicht im eCoC erwähnt sind, immer eine Eintragung bräuchten. Dies wäre nicht hinnehmbar, da die zwingende Eintragung eine Hürde darstellen würde, welche dazu führte, dass
vorwiegend die ursprünglich eingetragenen aus der herstellergebundenen Lieferkette
stammenden Austauschschalldämpfer und - partikelfilter für einen Austausch in Frage kommen, zumal die Modelle des unabhängigen Aftermarkets wegen der Gebühren- und Eintragungshürde aussen vor blieben. Der unabhängige Aftermarket würde benachteiligt. Diese Benachteiligung kann nur vermieden werden, wenn nicht zwingend eine Eintragung nötig ist bzw. die Prüfung mit Sichtkontrolle erfolgt. Dies haben ASTRA und asa anlässlich der Gespräche mit dem SAA nach Einstellung der Schalldämpferdatenbank auch so
vorgesehen und umgesetzt.
Aus diesen Gründen bitten wir Sie, die betreffende Bestimmung zu streichen.
Handel Schweiz Handel Schweiz vertritt die Interessen der Schweizer Gross- und Detailhandelsbetriebe.
Insgesamt umfasst die Handelsbranche 700‘000 Arbeitsplätze in der Schweiz. Handel Schweiz begrüsst die Stossrichtung der Revision. Allerdings fordern wir die vollständige Umsetzung der Motion Reimann. Wir verlangen, dass die Digitalisierungseffekte auch auf einen niedrigen Gebührentarif durchschlagen. Denn die Digitalisierung fordert auch mehr Investitionen auf Seiten der KMU. Im Übrigen unterstützen wir die Vorschläge, welche Ihnen auto-schweiz im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren bereits zugestellt hat.
24/67 ASTRA-D-33DB3401/688