Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2
BFH Le projet NRAV a du sens. Il apporte, entre autres, des simplifications pour l'immatriculation
des véhicules neufs. Toutefois, les réceptions générales UE, de même que les réceptions partielles propres à un règlement spécifique UE (par exemple celui sur les gaz
d'échappement des véhicules ou celui sur la mesure des émissions de CO2) seront plus difficiles à obtenir à l'avenir, puisque l'OFROU ne disposera plus desdites réceptions. Dans notre domaine d'activité, la mesure des gaz d'échappement des véhicules modifiés ou ne disposant pas de CoC, il est parfois nécessaire d'avoir recours à la réception partielle sur les gaz d'échappement du véhicule à mesurer, afin de garantir une mesure correcte des émissions polluantes et des émissions de CO2.
Kyburz Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum neuen Zulassungsregime. Wir Switzerland AG haben die Vorschläge mit grossem Interesse gelesen und unterstützen die Ziele dieser
Weiterentwicklung. Sie finden unsere Antworten im neu geschaffenen
Vernehmlassungsportal.
Die uns betreffenden Fragen haben wir positiv beantwortet. Einzig bei der Tarifierung wäre es zu begrüssen, wenn ein differenziertes Modell angestrebt würde. Wir gehen davon aus, dass korrekt gelieferte CoC-Datensätze einfach und damit günstig bearbeitet werden können. Damit könnte der Tarif für solche Fälle tiefer angesetzt werden als im
vorgeschlagenen Modell.
Für Kyburz als Hersteller von Fahrzeugen der Klasse L besteht zum heutigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, am System des elektronischen Datentransfers teilzunehmen. Wir haben Verständnis, dass das ASTRA die Vorgaben der EU abwartet. Als schweizerischer
Fahrzeughersteller würden wir gerne an den Vorbereitungsarbeiten teilnehmen, z.B. als Pilotfirma, sobald die entsprechenden Arbeiten aufgenommen werden.
2. Sind Sie mit der Teilrevision der Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV) grundsätzlich einverstanden?
Grundsätzliche Zustimmung:
UR, SO, GE, JU, BFH, Kyburz Switzerland AG
Eher Ablehnung:
Economiesuisse, VFAS
3. Teilrevision TGV: Sind Sie damit einverstanden, dass für Fahrzeuge, die von der Typengenehmigung befreit sind, auf Wunsch immer noch eine Typengenehmigung oder ein Datenblatt erstellt werden kann? (Art. 4 Abs. 4 E-TGV)?
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Importeure sowie Hersteller und Herstellerinnen können auch für Fahrzeuge und Fahrgestelle, die von der Typengenehmigung befreit sind, eine Typengenehmigung oder ein Datenblatt beantragen.
Grundsätzliche Zustimmung:
ZH, LU, SZ, GL, ZG, FR, SO, GR, AG, TG, TI, VD, GE, JU, economiesuisse, sgv, AGVS, auto-schweiz, BFU, Landtechnik Schweiz, Handel Schweiz, VFAS, Verband Lohnunternehmer Schweiz, Kyburz Switzerland AG,
LU Zumindest die Erstellung eines Datenblattes macht als Herkunftsausweis durchaus Sinn.
Artikel 4 Absatz 1 TGV ist dahingehend anzupassen, dass ein für den Eigengebrauch importiertes Fahrzeug nicht mehr auf den Importeur erstmals zugelassen werden muss.
Zulassungsbehörden können dies bei derartigen Fahrzeugen (z.B. IVIX) nicht überprüfen.
Im Anhang 1 Ziffer 1.2 sollte der Passus "Arbeitskarren 10 km/h" aufgenommen werden. So würde die Typengenehmigungspflicht entfallen. Die heutige Situation (keine Zulassung notwendig, aber Prüfpflicht) ist unbefriedigend, da sie zwar die Fahrzeughalter, nicht aber die Strassenverkehrsämter entlastet.
SZ Im Anhang 1 Ziffer 1.2 sollen auch Arbeitskarren 10 km/h aufgenommen werden. Mit dieser
Aufnahme würde die Typengenehmigungspflicht für diese Fahrzeuge entfallen. Die heutige Lösung (kein Fahrzeugausweis und Kontrollschild, aber die Fahrzeuge müssen vom
Verkehrsamt geprüft werden) ist nicht befriedigend und entlastet nur die Fahrzeughalter, nicht aber die Zulassungsbehörden.
ZG Antrag: Zusätzlich sind Arbeitskarren ≤ 10 km/h von der Typengenehmigung auszunehmen
(Anhang 1 Ziff. 1.2 TGV).
Begründung: Diese Fahrzeuge müssen nicht mehr immatrikuliert werden.
FR, TI Autre proposition de modification de l'ORT :
25/67 ASTRA-D-33DB3401/688