Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/63: 18.455 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen · 11 Seiten

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Parlamentarische Initiative: Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen

Übersicht

Die Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit ist im Sozialversicherungsrecht zentral, nicht nur, weil sich der Status auf die Beitragspflicht und die Höhe der geschuldeten Beiträge auswirkt, sondern auch, weil sich der soziale Schutz für Arbeitnehmende und für Selbstständigerwerbende voneinander unterscheidet.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) ist der Auffassung, dass die derzeitige Rechtslage zur Bestimmung des Beitragsstatuts die wirtschaftliche Freiheit von Unternehmern hemmen kann. Gleichzeitig ist evident, dass sich die aktuelle Praxis im Vollzug in gewissen Fällen hinderlich auf die wirtschaftliche Aktivität in der Schweiz und den Zugang zum Arbeitsmarkt für Direktbetroffene auswirkt. Ihrer Ansicht nach vermag die derzeitige Rechtslage das von den Vertragsparteien gewünschte Resultat nicht immer zu erreichen, da die Vollzugsbehörden oder auch die Gerichte nicht selten gegen den Willen der Betroffenen entscheiden.

Um die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen, die soziale Absicherung von Selbstständigen zu verbessern und die Rechtssicherheit zu erhöhen, sollen die Hauptkriterien für die Bestimmung des Beitragsstatus im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) verankert werden. Für die Abgrenzung sollen neben den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien – die organisatorische Unterordnung und das unternehmerische Risiko – auch allfällige Parteivereinbarungen berücksichtigt werden. Der Bundesrat soll die Abgrenzungskriterien auf Verordnungsebene definieren.

Zudem möchte die Kommission die Möglichkeit vorsehen, dass Dritte, wie z.B. Plattformunternehmen, die Selbstständigerwerbenden bei der Abrechnung der Beiträge unterstützen können.