Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/63: 18.455 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen · 11 Seiten
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Parlamentarische Initiative: Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen
nicht mehr das erzielte Erwerbseinkommen im Vordergrund steht. Da die Änderung jedoch in Absatz 3 von Artikel 12 ATSG verankert ist, muss sie folglich im Lichte der anderen Absätze dieses Artikels gelesen werden, die sich auf das «Erwerbseinkommen» beziehen.
Die Vorlage spricht von der «organisatorischen Unterordnung». Das Bundesgericht verwendet in seiner langjährigen Praxis den Begriff «in betriebswirtschaftlicher bzw. arbeitsorganisatorischer Hinsicht abhängig». In der Rechtslehre ist auch von «Subordinationsverhältnis» die Rede. Da es keine einheitliche Terminologie zu diesem Kriterium gibt, drängt sich eine Umformulierung der vorgeschlagenen Bestimmung nicht auf.
In einem neuen Absatz 4 soll präzisiert werden, dass die Kriterien der organisatorischen Unterordnung, des Unternehmerrisikos und der Parteivereinbarung vom Bundesrat in der Verordnung geregelt werden.
4.2 Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
Art. 14, Abs. 4bis
Der Bundesrat soll Dritten ermöglichen können, dass sie Selbstständigerwerbende bei der Beitragszahlung an die Sozialversicherungen unterstützen. So könnte z.B. vorgesehen werden, dass Internetplattformen oder andere Vermittlungsdienstleister ihre selbstständigerwerbenden Auftragnehmer bei den Sozialversicherungen anmelden oder in deren Namen den Ausgleichskassen die Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Dieser Artikel soll so formuliert werden, dass diese Möglichkeit fakultativ ist.
Um bei der Umsetzung flexibel zu sein, ist dieser Artikel offen zu formulieren, so dass auf Verordnungsebene praxisnahe Lösungen vorgesehen werden können. Die Anmeldung der Selbstständigerwerbenden bei der Ausgleichskasse oder die Zahlstellfunktion werden als Beispiele genannt; der Bundesrat kann gegebenenfalls aber auch andere Massnahmen bestimmen.
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Die Vorlage hat keine direkten Auswirkungen auf den Bund.
5.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die Vorlage hat keine direkten Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete.