Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/63: 18.455 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen · 11 Seiten
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Parlamentarische Initiative: Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen
5.6 Andere Auswirkungen
Die Vorlage hat keine anderen Auswirkungen.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Verfassungsmässigkeit
Die vorgeschlagenen Änderungen stützen sich insbesondere auf die Artikel 112 Absatz 1, 113 Absatz 1, 114 Absatz 1, 116 Absatz 1 und 117 Absatz 1 BV, die dem Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung im Bereich der Sozialversicherungen geben.
6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Der Gegenstand dieser Vorlage ist in keiner internationalen Verpflichtung geregelt. Seit dem 11. März 2024 besteht jedoch eine politische Einigung zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament für eine EU-Richtlinie zur Plattformarbeit, deren Auswirkungen für die Schweiz noch nicht absehbar sind.
6.3 Erlassform
Nach Artikel 164 Absatz 1 BV sind alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in der Form eines Bundesgesetzes zu erlassen. Die vorliegenden Änderungen erfolgen demzufolge im normalen Gesetzgebungsverfahren.
6.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse und Vereinbarkeit mit dem Subventionsgesetz
Mit der Vorlage werden weder neue Subventionsbestimmungen noch neue Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen beschlossen, die einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken nach sich ziehen. Die Vorlage ist somit nicht der Ausgabenbremse (Art. 159 Abs. 3 Bst. b BV) unterstellt.
6.5 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz
Die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen wie auch die Prinzipien der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz werden durch die Vorlage nicht tangiert.