Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/65: Neues Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) · 50 Seiten

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Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihres Ausse- hens, einschliesslich ihrer Hautfarbe. Aber auch Politikerinnen und Politiker bilden eine Gruppe, die sehr häufig Ziel von Angriffen ist.42

Chancengleichheit: Die Kriterien, die bestimmen, wer welche Inhalte sieht, sind auf den Plattformen z. T. intransparent. Diese Intransparenz gefährdet die Chancengleich- heit aller Nutzenden und verhindert zusammen mit mangelndem Datenzugang eine Beurteilung, ob z. B. Entfernungen von Inhalten durch die Kommunikationsplattformen systematisch diskriminierend erfolgen. Mit dem geplanten Datenzugang für Aufsicht und Forschung sowie der Regelung zu leicht verständlichen allgemeinen Geschäftsbe- dingungen wird die Chancengleichheit der Nutzenden, ihre Inhalte an viele Personen verbreiten zu können, überprüfbar gemacht und gestärkt.43

5.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Auswirkungen auf die Umwelt sind vernachlässigbar. Zwar haben die sehr grossen Kommunikationsplattformen und sehr grossen Suchmaschinen als grosse Energiever- braucher durchaus eine Auswirkung auf die Umwelt. Es ist jedoch nicht davon auszu- gehen, dass sich der Energieverbrauch durch die Vorlage verändert.44

5.6 Auswirkungen auf die Aussenpolitik

Da den Anbieterinnen sehr grosser Kommunikationsplattformen oder sehr grosser Suchmaschinen neue Verpflichtungen auferlegt werden, ist die Vorlage im Hinblick auf die Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen internationaler Handelsabkommen, ins- besondere des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS), relevant. Der Vorentwurf ist mit diesen Verpflichtungen vereinbar: Dies, weil die geplante Regelung unabhängig vom Sitz der Anbieterin anwendbar ist und somit keine Diskriminierung schafft. Der Geltungsbereich legt klar fest, dass sowohl schwei- zerische als auch ausländische Unternehmen vom Gesetz erfasst werden, wenn ihre relevanten Dienste als sehr gross im Sinne dieses Vorentwurfs gelten. Zum heutigen Zeitpunkt werden in der Praxis nur ausländische Unternehmen von den Bestimmungen betroffen sein. Zukünftig würden aber auch schweizerische Unternehmen in den Gel- tungsbereich fallen, wenn sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen, um als Anbieterin- nen von sehr grossen Kommunikationsplattformen oder sehr grossen Suchmaschinen bezeichnet zu werden.

Aussenpolitisch ebenfalls relevant ist, dass immer mehr Staaten in ähnlichen Berei- chen aktiv werden. So haben neben der EU beispielsweise auch Grossbritannien und Australien bereits entsprechende Gesetze erlassen. In verschiedenen anderen Staaten (z. B. Kanada, Brasilien, Japan oder Indonesien) wird aktuell über Gesetzentwürfe be- raten. Auch in den USA werden aktuell auf Bundesebene mehrere Gesetzesentwürf e im Senat und Repräsentantenhaus diskutiert. Gleichzeitig hat das Weisse Haus am 21. Februar 2025 ein Memorandum publiziert45, in dem die US-Finanz- und Handels- minister angewiesen werden Sanktionen gegen ausländische Regulierungen zu prü- fen, wenn diese amerikanische Tech-Unternehmen mit aus ihrer Sicht diskriminieren-

42 Siehe RFA, S. 41.

43 Siehe RFA, S. 42.

44 Siehe RFA, S. 43.

45 The White House, Defending American Companies and Innovators From Overseas Extortion and Unfair Fines and Penalties, February 21, 2025, abrufbar unter: www.whitehouse.gov > Executive Actions.