Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/65: Neues Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) · 50 Seiten

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In der Schweiz sollen Überwachung und Durchsetzung innerhalb der existierenden staatlichen Organisation erfolgen. Es soll keine neue Behörde geschaffen werden. Bei Einführung der Regulierung (frühestens ab 2029) werden beim BAKOM gewisse Reor- ganisationen notwendig sein und einmalige Kosten z. B. für den Aufbau der techni- schen Infrastruktur (Datenbanken und Erwerb von Datensätzen) anfallen. Ein Jahr vor dem Inkrafttreten, d. h. voraussichtlich ab 2028, werden Personalressourcen mit spe- zifischen Plattformkenntnissen für die Vorbereitung der Umsetzung der Regulierung vorgesehen (zwei Vollzeitstellen, VZÄ). Die Aufsicht wird danach jährliche Kosten ver- ursachen. Insgesamt würde die neue Regulierung personelle Ressourcen im Umfang von mindestens fünf VZÄ voraussichtlich ab 2030 erfordern, um die Bereiche IT-Sys- teme und Datenbanken, Datenanalyse, Überwachung des öffentlichen Werbearchivs, Entscheiddatenbank, Berichtslegung und Kommunikation, Koordination (Forschung, Plattformen und unabhängige Evaluationsorganisationen), Rechtsentwicklung und Rechtsdurchsetzung abdecken zu können.

Zusätzliche Kosten, die in den aktuellen Schätzungen enthalten sind, ergeben sich un- ter anderem durch (1) die Vergabe von externen Forschungsstudien im Rahmen der Aufsichtstätigkeit, etwa im Zusammenhang mit der Analyse gesellschaftlicher Risiken, die von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen ausgehen, (2) den Erwerb und die Sicherstellung des Zugangs zu relevanten Datensätzen und Informationen so- wie der Analyse von Daten zu Inhaltsmoderation, algorithmischen Empfehlungen und Onlinewerbung, (3) die Bereitstellung von technischer Infrastruktur für die Aufsicht und den Aufbau, die Wartung und Weiterentwicklung der entsprechenden technischen Kompetenzen sowie (4) für Mitgliedschaften in Regulatorengremien und internationale Kooperationen. Insgesamt wird der Aufwand für die Aufsichtstätigkeit aktuell auf rund zwei Millionen Franken pro Jahr voraussichtlich ab 2030 geschätzt. Die Kosten für die Aufsicht werden über die Aufsichtsabgabe gedeckt, die von den sehr grossen Kommu- nikationsplattformen und sehr grossen Suchmaschinen erhoben wird (siehe Ziff. 3.2). Die Regulierung ist somit für den Bund kostenneutral.36

Auch die aussergerichtlichen Streitbeilegungsstellen führen zu keinen Mehrkosten für den Bund: Die zugelassenen aussergerichtlichen Streitbeilegungsstellen finanzieren sich über die erhobenen Verfahrenskosten selbst.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-

glomerationen und Berggebiete

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden.37

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

5.3.1 Auswirkungen auf die Unternehmen

Betroffen von der Regulierung wären nur wenige sehr grosse Unternehmen; nach heu- tigem Stand ca. 5 bis 15 Unternehmen. Diese müssten gleichartige Pflichten, wie sie der DSA definiert, auch für die Schweiz erfüllen. Der finanzielle wie personelle Aufwand dürfte damit für die betroffenen Organisationen moderat sein, da sie diese Aufwände bereits im Rahmen des DSA tätigen müssen, und jedenfalls einen Bruchteil der in der Schweiz erzielten Einnahmen ausmachen. Das BAKOM schätzt die Kosten pro be- troffener Kommunikationsplattform oder Suchmaschine auf jährlich rund eine halbe bis

36 Zunächst wird der Bund die Kosten evtl. vorfinanzieren müssen. Durch die Aufsichtsabgabe werden die Kosten danach insgesamt gedeckt.

37 Siehe RFA, S. 37.