Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/65: Neues Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) · 50 Seiten
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eineinhalb Million Franken. Rund die Hälfte dieser Kosten dürften auf das Meldever- fahren und das Verfahren zur Bearbeitung von Meldungen sowie das interne Be- schwerdeverfahren entfallen. Weitere jährliche Kosten von mehr als 50 000 Franken pro Unternehmen werden zudem geschätzt für die Rechtsvertretung, die externe Prü- fung der Transparenzberichte sowie die Moderation und den Unterhalt von Werbear- chiven. Diese Kosten sind im Vergleich zu den Einnahmen verhältnismässig, zumal für viele Bestimmungen Synergiepotenzial zum DSA besteht. Die Darstellung gemäss Ar- tikel 5 UEG, das am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten ist, wird für die Botschaft des Bundesrates aufbereitet. Gleichzeitig erhöht die Regulierung die Rechtssicherheit der betroffenen Unternehmen im Schweizer Rechtssystem.
Gegenüber dem Stand der RFA sind zwei weitere Pflichten für die Anbieterinnen von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen hinzugekommen: die Pflicht, ein Werbearchiv zu betreiben sowie Pflichten betreffend Risikobewertung. Beide Pflichten sieht auch der DSA vor. An der grundsätzlichen Beurteilung des finanziellen Aufwands für die betroffenen Anbieterinnen ändert sich deshalb nichts. Bislang besteht keine Re- gulierung spezifisch für sehr grosse Kommunikationsplattformen und sehr grosse Suchmaschinen. Entsprechend können sie nicht durch die Aufhebung von Regulierun- gen im gleichen Bereich entlastet werden.38
5.3.2 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft
Die Vorlage dürfte weder auf das Wirtschaftswachstum noch die konjunkturelle Ent- wicklung einen Effekt haben. Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass die Regulierung einen negativen Einfluss auf die Anzahl der Mitarbeitenden sehr grosser Kommunika- tionsplattformen und sehr grosser Suchmaschinen in der Schweiz haben wird. Die Re- gulierung umfasst nur sehr grosse Kommunikationsplattformen und sehr grosse Such- maschinen, die wirtschaftlich tätig sind. Dennoch ist denkbar, dass die Regulierung in seltenen Fällen eine gewisse Eintrittsbarriere für Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen darstellen kann. Dies könnte dann der Fall sein, wenn es sich um ein neues eigenständiges Start-up-Unternehmen handelt, das nicht zu einem grossen Un- ternehmen wie z. B. Meta Platforms Inc. gehört und das die Schwelle der Anzahl Nut- zerinnen und Nutzer für die Regulierung rasch überschreitet, gleichzeitig aber noch eher wenig Werbeeinnahmen generiert. Dies kann negative Auswirkungen auf Innova- tionen und den Wettbewerb haben. Es ist aber davon auszugehen, dass dieser Fall eher hypothetischer Natur ist und die Auswirkungen dann auch nur kurzzeitig eintreten dürften, da mit einer grossen Zahl von Nutzenden in der Regel auch die entsprechen- den Einnahmen einhergehen. Insgesamt hat die Vorlage deshalb auch praktisch kei- nen Einfluss auf den Wettbewerb.39
5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die Auswirkungen auf die Gesellschaft sind positiv: Der grösste Nutzen der Regulie- rung der sehr grossen Kommunikationsplattformen und sehr grossen Suchmaschinen fällt für die Gesellschaft als Gemeinschaft an, zudem hat die Regulierung eine direkte positive Wirkung für einzelne Gruppen (Nutzende der Plattformen). Den wichtigsten gesellschaftlichen Beitrag leistet die Regulierung im Bereich des Schutzes der Grund- rechte (u. a. der Meinungs- und Informationsfreiheit), der öffentlichen Gesundheit und der Chancengleichheit.40
38 Vgl. Art. 4 Abs. 1 Bst. d UEG.
39 Siehe RFA, S. 42.
40 Siehe RFA, S. 40.