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Vernehmlassung 2024/69: Änderung des Luftfahrtgesetzes · 8 Seiten

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Luftfahrtgesetz

Anhang (Ziff. III)

Änderung anderer Erlasse

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 193713

Art. 237 Ziff. 3

3. Handelt der Täter fahrlässig, sieht die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung ab, wenn das Verschulden des Täters gering ist und er alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um die in Zusammenhang mit der Tat stehende behördliche Sicherheitsuntersuchung zu unterstützen.

2. Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 195714

Art. 15b Abs. 2bis

2bis Die von einer Person im Rahmen der Sicherheitsuntersuchung erteilten Auskünfte dürfen in einem Strafverfahren nur mit deren Einverständnis verwendet werden.

3. Strafregistergesetz vom 17. Juni 201615

Art. 46 Bst. d Ziff. 3

3. für die Abklärung des Sicherheitsrisikos im Rahmen der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach den Artikeln 108b – 108i des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 1948.

4. Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes vom 13. Juni 200816

Art. 10 Abs. 4 Bst. g

g. die zuständige kantonale Polizeistelle zur Abklärung des Sicherheitsrisikos im Rahmen von erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach den Artikeln 108b – 108i des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 1948 (LFG).

Art. 11 Abs. 5 Bst. g

g. die zuständige kantonale Polizeistelle zur Abklärung des Sicherheitsrisikos im Rahmen von erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach den Artikeln 108b – 108i LFG.

Art. 12 Abs. 6 Bst. f

f. die zuständige kantonale Polizeistelle zur Abklärung des Sicherheitsrisikos im Rahmen von erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach den Artikeln 108b – 108i LFG.

Art. 15 Abs. 1 Bst. n

n. Abklärung des Sicherheitsrisikos im Rahmen von erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach den Artikeln 108b – 108i LFG.

Art. 16 Abs. 2 Bst. s

s. Abklärung des Sicherheitsrisikos im Rahmen von erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach den Artikeln 108b – 108i LFG.

13SR 311.0

14 SR 742.101

15 SR 330

16 SR 361