Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/76: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG); Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR · 42 Seiten
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Kosteneinsparungen der Versicherer können erzielt werden, wenn die Versicherten das Produkt im EWR zu einem tieferen Preis beziehen als die Höhe der Vergütung beim Bezug in der Schweiz. Ob diese Einsparungen tatsächlich erzielt werden können, wird von verschiedenen Faktoren abhängen. Dazu gehören insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Umsetzung, die Art und Weise sowie die Frequenz der Nutzung der neuen Möglichkeit durch die Versicherer und die Versicherten, die Wechselkurse und die Preisentwicklung.
5.6 Andere Auswirkungen
Die Versicherten und die Gesellschaft als Ganzes werden zufolge der neuen Möglichkeit des Bezugs von Mitteln und Gegenständen im EWR Zugang erhalten zu günstigeren Optionen des Leistungsbezugs. Mit der neuen Möglichkeit können sie vom positiven Einfluss auf die von ihnen zu tragenden Kosten profitieren. Dabei ist insbesondere an die im EWR nicht selten tieferen Preise zu denken, welche auch mit Ersparnissen bei der Kostenbeteiligung verbunden sind. Bei tieferen Preisen ist der den HVB übersteigende Selbstzahlbetrag kleiner. Die Versicherten können davon profitieren.
Dem steht jedoch auch ein gewisses Risiko für die Versorgungssicherheit in der Schweiz gegenüber. Soweit der Bezug im EWR sich negativ auf das Marktvolumen in der Schweiz auswirkt, könnte es sein, dass Abgabestellen ihr Angebot in der Schweiz womöglich reduzieren. Damit könnten Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit verbunden sein. Das Risiko wird insgesamt als klein eingeschätzt, da bei weitem nicht alle Versicherten die neue Möglichkeit nutzen werden. Zudem kann der Bund einer Gefährdung der Versorgung vorbeugen, indem er die Liste der im EWR beziehbaren Produkte jederzeit an geänderte Verhältnisse anpassen kann. Dazu müsste er über die entsprechenden Informationen zur Versorgungslage verfügen.
Die Massnahme gewährleistet, was auch in anderen Bereichen schon längst praktiziert wird: Bezug von Produkten über die Landesgrenzen hinweg. Sie entspricht damit einem Anliegen der Bevölkerung, welche nicht selten mit Unverständnis reagiert, wenn im EWR bezogene Produkte von der OKP nicht vergütet werden. Besonders dann, wenn sie für die OKP sogar günstiger wären als beim Bezug in der Schweiz.
Des Weiteren sind keine Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten.