Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/76: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG); Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR · 42 Seiten
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Aufgrund der bereits erfolgten Abklärungen und der insgesamt als gering eingestuften Auswirkungen sind keine weiteren RFA-Analysen vorgesehen. Das BAG wird gestützt auf Artikel 32 KVG eine Wirkungsanalyse durchführen.
5.4 Auswirkungen auf die Hersteller betroffener Mittel und Gegenstände und auf die Abgabestellen
Die Vorlage betrifft die Menge an benötigten Produkten nicht, sondern einzig ob die Produkte im Inland oder im EWR bezogen werden. Eine Veränderung des Bezugs in der Schweiz könnte Auswirkungen haben auf die Produktion in der Schweiz. Dabei ist zu bedenken, dass eine Vielzahl der betroffenen Produkte jedoch auch heute bereits importiert wird und die hiesigen Hersteller längst Konkurrenzprodukten aus dem Ausland ausgesetzt sind. Daher ist nicht zu erwarten, dass die Hersteller stark betroffen sein werden.
Abgabestellen dürften insofern betroffen sein, als sie in Zukunft neu von den im EWR oftmals günstigeren Preisen konkurrenziert werden. Je nach Volumen des ihnen verlorengehenden Marktanteils werden sie ihre Marge anpassen wollen und dafür sorgen, dass sie möglichst günstige Produkte einkaufen bzw. verkaufen können.
Für die übrigen Leistungserbringer dürfte sich kaum etwas ändern, da sie ohnehin bereits ihre Produkte im Ausland beziehen und im Rahmen der OKP über ihre jeweilig anwendbaren Tarife abrechnen können.
5.5 Auswirkungen auf die Versicherer
Die Versicherer werden von der Vorlage leicht betroffen sein, da sie Leistungen von Abgabestellen im EWR zu vergüten haben werden und damit entsprechende Prüfpflichten einhergehen. Es ist für sie mit einem kleinen Zusatzaufwand zu rechnen, weil der Bezug im EWR im Vergleich zur Menge an Mitteln und Gegenständen, die in der Schweiz bezogen werden, eine neue Aufgabe bilden wird. Da es sich beim Bezug im EWR um eine Ausnahme handelt, wird der Zusatzaufwand übers Ganze gesehen nicht ins Gewicht fallen.
Eine Schätzung des Zusatzaufwandes der Versicherer lässt sich aktuell noch nicht abschliessend vornehmen. Der zusätzliche administrative Aufwand für die Versicherer ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Insbesondere von der konkreten Umsetzung und davon, wie oft ihre Versicherten von der Möglichkeit des Bezugs im EWR Gebrauch machen werden. Im Vergleich zum herkömmlichen Bezug in der Schweiz haben die Versicherer beim Bezug im EWR zusätzliche Elemente zu prüfen. Dazu gehört, ob die ausländische Abgabestelle und das Produkt die Leistungsvoraussetzungen erfüllen. Im Vergleich zum Bezug in der Schweiz dürften die Versicherten zudem mehr Fragen stellen, was mit Mehraufwand für die Versicherer verbunden wäre. Angesichts von im EWR teilweise tieferen Preisen ist zu erwarten, dass sich der Zusatzaufwand der Versicherer durch die Einsparungen kompensieren lassen wird.