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Vernehmlassung 2024/77: Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien · 16 Seiten

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Verordnung über die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung

mit Begasungsmitteln «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 1 (Art. 4 Abs. 1, 7 Abs. 1, 13 Bst. g Ziff. 2 und 4, 14 Bst. b)

Erforderliche Fähigkeiten und Kenntnisse

Wer eine Fachbewilligung nach dieser Verordnung erwerben will, muss für den entsprechenden Anwendungsbereich über folgende Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen:

1 Grundlagen der Toxikologie und Ökologie

1.1 Physikalisch-chemische Grundbegriffe zur Beschreibung von Gaseigen-

Eigenschaften schaften (wie ppm, Siedepunkt, Löslichkeit, Explosionsgrenzen, Zündtemperaturen) erläutern können.

1.2 Exposition Die Aufnahmewege von Stoffen (oral, dermal, inha-

lativ) erklären können.

1.3 Wirkungen Die folgenden Begriffe und ihre Zusammenhänge

erklären können: lokal, systemisch; akut, chronisch; reversibel, irreversibel; Resorption, Verteilung, Metabolismus, Ausscheidung; erbgutverändernd,

krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend.

1.4 Inhalationstoxizität Für wichtige Begasungsmittel die toxischen

Wirkungen auf den Menschen mit den Symptomen und auf Haustiere erklären können.

1.5 Dosis-Wirkung Das Prinzip Dosis-Wirkung bzw. Konzentration-

Wirkung erläutern können.

1.6 Risiko Den Zusammenhang zwischen Gefährlichkeit, Ex-

position und Risiko eines Stoffes erklären können.

1.7 Ökologie Die Begriffe Ökologie, Ökosystem, Lebensraum, Le-

bensgemeinschaft, Population, Organismus erklären können.

1.8 Kreisläufe 1.8.1 Stoffkreisläufe anhand eines Beispiels dar-

stellen und mögliche Störungen des Kreislaufprinzips mit ihren Folgen aufzeigen können.

1.8.2 Beschreiben können, wie sich Biozide in der Nahrungskette und der Umwelt verhalten, und Stoffeigenschaften bzw. Umweltbedingungen nennen können, die dabei von Bedeutung sind.