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Vernehmlassung 2024/77: Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien · 16 Seiten
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Verordnung über die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung
mit Begasungsmitteln «%ASFF_YYYY_ID»
1.9 Umweltverträglichkeit Schädlingsbekämpfungsmittel hinsichtlich Abbau-
barkeit und Umweltverhalten anhand von
Entscheidungshilfen beurteilen können.
2 Gesetzgebung über Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitnehmerschutz
2.1 Gesetze Die Ziele und wesentlichen Inhalte der Gesetze,
Verordnungen und Richtlinien, die zum sachgemässen und sicheren Umgang mit Begasungsmitteln berücksichtigt werden müssen, aufzählen und erläutern können, insbesondere die entsprechenden Erlasse in den Gesetzgebungen über Chemikalien, die Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit, den Umweltschutz und den Transport gefährlicher Güter.
2.2 Sicherheitsdatenblätter Den grundlegenden Aufbau und die Inhalte von Si-
cherheitsdatenblättern nennen können.
2.3 Vollzugsbehörde Die Vollzugsbehörden für den Gesundheits-, den
Arbeitnehmer- und den Umweltschutz nennen können.
3 Massnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit
3.1 Kennzeichnung gefährli- Die Kennzeichnung, die Gefahrenpiktogramme, die
cher Eigenschaften Gefahrenklassen sowie die Bedeutung der Gefahren- und Sicherheitshinweise erläutern können.
3.2 Sicherheitsdatenblatt Die Angaben in einem Sicherheitsdatenblatt erläu-
tern und anwenden können; insbesondere die wesentlichen Aspekte bezüglich der Lagerung, Verwendung und Entsorgung der im Betrieb
eingesetzten Begasungsmittel.
3.3 Risikoanalyse Für ausgewählte Einsatzbereiche mögliche Risiken
für Anwenderinnen und Anwender, indirekt Betroffene oder die Umwelt beschreiben können.
3.4 Organisatorische Vor einer Begasung durchzuführende organisatori-
Massnahmen sche Massnahmen erläutern können.
3.5 Sicherheitstechnische Vor einer Begasung durchzuführende sicherheits-
Massnahmen technische Massnahmen erläutern können.
3.6 Persönliche Schutz- Persönliche Schutzmassnahmen und die Benutzung
massnahmen persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Atemschutz, Schutzkleidung) erläutern können.