Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/80: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Kosten- und Qualitätsziele) · 41 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht
Kosten anders ermittelt werden. Die FSP fordert daher eine klare Definition der „transparent ausgewiesenen Kosten“ sowie eine angemessene Berücksichtigung der besonderen Ausgangslage neuer Anbieter im Tarifsystem.
H+ und unimedsuisse begrüssen grundsätzlich die im vorliegenden Entwurf enthaltene Klarstellung, welche Inhalte ein Genehmigungsgesuch an den Bundesrat umfassen müssen. Die in den Artikeln 59c ff. KVV vorgesehenen Regelungen führten jedoch unweigerlich zu zusätzlichen Aufwendungen, die die Kosten der Universitätsspitäler erheblich erhöhten und die Genehmigung und das Inkrafttreten der Tarifverträge weiter verzögerten.
Für Interpharma stellt die Integration von Qualitätsanforderungen in die Grundsätze der Tarifverträge sicher, dass neben der Wirtschaftlichkeit die Leistungserbringung hohen Standards entspreche, und das Vertrauen der Patienten gewahrt bleibe.
mfe und pädiatrie suisse weisen darauf hin, dass die neu gestalteten Abschnitte zu «Tarif» eine Verkomplizierung mit Eingriff in die Tarifautonomie darstellen würden. Der Grundsatz, dass diese Tarife sachgerecht und betriebswirtschaftlich korrekt sein müssen, werde durch die neuen Artikel weder verbessert noch konkretisiert, sondern erschwert. Eine weitere Einschränkung mittels der Vorgaben von Artikel 59c werde dazu führen, dass eine Gesamterneuerung und eine grundsätzliche Anpassung verunmöglicht werden.
Die OPS befürwortet die Änderung dieses Artikels.
Aus Sicht von pharmasuisse bringen die vorgeschlagenen Bestimmungen nicht genügend Klarheit. Es bleibe unklar, was unter „transparent ausgewiesenen Kosten“ zu verstehen sei – neben laufenden Kosten sollten auch Investitionen berücksichtigt werden, da ohne diese keine Weiterentwicklung möglich sei. Effizienzkriterien müssten Unterschiede zwischen Leistungserbringern – etwa zwischen Stadt- und Landapotheken – berücksichtigen, da Letztere trotz geringerer Effizienz eine wichtige Rolle im Service Public spielen würden. Die Forderung nach Kostenneutralität bei einem Modellwechsel sei nur tragbar, wenn die Tarife auch an die Teuerung angepasst werden können. Zudem brauche es Spielraum für Innovationen, die langfristig zur Effizienz oder besseren Versorgung beitragen würden. Unklar bleibe zudem der Begriff der „Anwendungsmodalitäten“ in Absatz 3, was in Verhandlungen für Unsicherheit sorge. Schliesslich solle bei der Beurteilung der Billigkeit die ungleiche Ausgangslage verschiedener Leistungserbringer angemessen berücksichtigt werden.
Laut physio.swiss müsse im Einzelfall sichergestellt werden, dass diejenigen Parteien, welche die Leistungserbringer bzw. die Versicherer vertreten, auch tatsächlich die Interessen einer Mehrheit repräsentierten. Die Tarifstrukturen müssten immer zu einer sachgerechten Tarifierung führen.
Der SBK begrüsst die Konkretisierung der Grundsätze der Tarifbildung, die klarere Definition der Aufgaben der Genehmigungsbehörde und der Anforderungen an das Genehmigungsgesuch sowie die explizite Nennung des Kriteriums der Repräsentativität. Der Passus «höchstens» sei zwar üblich, jedoch sage es implizit aus, dass eben ein tieferer Tarif möglich sei. Dieser reduziere dann u.a. eine effiziente Leistungserbringung.
Die SGDV ist dagegen.
Aus Sicht von der Spitex Schweiz ist es zwingend, dass ein Tarif kostendeckend sei, so sage es auch die EFAS-Vorlage. Aus diesem Grund sei der Begriff «höchstens» in Artikel 59c Absatz. 1 Buchstabe a und b nicht ausreichend und solle gemäss Antrag ersetzt werden. Buchstabe c besage, dass der Wechsel eines Tarifmodells keine Mehrkosten verursachen dürfe. Sie würden Wert auf die Feststellung legen, dass die Finanzierung der Spitex-Pflegeleistungen heute nicht einem Tarifmodellunterliege, sondern anderweitig in der KLV geregelt sei. Es handle sich mit der Umsetzung von EFAS um ein völlig neues Tarifmodell und nicht um einen Wechsel. In diesem Sinn habe Buchstabe c keine Bedeutung für die neu zu schaffenden Tarifverträge im Bereich der ambulanten Pflege im Rahmen von EFAS.
Gemäss der VAKA müssten Tarife die effektiv anfallenden Kosten decken, nicht nur „höchstens“. Die vorgeschlagene Formulierung führe zu Rechtsunsicherheit und gefährde die wirtschaftliche Tragfähigkeit vieler Institutionen.
Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer
CSS, HSK, und tarifsuisse begrüssen die Aufnahme der Repräsentativität bei gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstrukturen. Die Präzisierung spiegle die bisherige Haltung des BAG bei gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstrukturen. Ohne Präzisierung - damit die Formulierung im Entwurf „Tarifverträge, die eine Tarifstruktur enthalten“ - könnte der Text auch dahingehend verstanden werden, dass