Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/80: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Kosten- und Qualitätsziele) · 41 Seiten
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Die Schaffung der Eidgenössischen Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (EKKQ) erachtet SO als sinnvoll. Ebenso begrüsst SO die Koordinationsvorschriften dieser Kommission mit der Eidgenössischen Qualitätskommission (EQK) sowie die Einsitznahme eines Mitglieds der EQK in der EKKQ zu diesem Zweck.
TG lehnt die Schaffung der EQKK ab, da in der bestehenden EQK bereits alle Fachpersonen auch in der EQKK vertreten sein müssten, vertreten seien und die Aufgabenbereiche grosse Überschneidungen hätten. TG beantragt den Auftrag der EQK sachgerecht zu erweitern.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die SVP vertritt die Ansicht, dass die Schaffung einer weiteren Kommission nicht angebracht sei. Eine Anpassung des Mandats der EQK sei ausreichend.
Die Grünen fordern aus Gründen der Effizienz und Transparenz, dass entweder die Zusammenlegung der beiden Ausschüsse zu einem einzigen Ausschuss oder eine klare Aufgabenteilung, die sich auch im Namen des Ausschusses widerspiegelt, in Betracht zu ziehen sei.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
economiesuisse erachtet eine weitere Kommission als schädlich, da sie die Koordinationskosten und die Komplexität der KVG-Regulierungen erhöhe. Die Festlegung von Kostenzielen könne durch die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) erfolgen. Nach Ansicht von economiesuisse solle auch die Pharmaindustrie in der Kommission vertreten sein.
Der SGV lehnt die Schaffung einer neuen parallelen Kommission ab, da diese eine unnötige Doppelregulierung mit sich bringe, die zu Verwirrung, zusätzlichem Verwaltungsaufwand und ungedeckten Mehrkosten führe. Darüber hinaus bestehe die reale Gefahr einer unausgewogenen Vertretung ohne echte Unabhängigkeit und Parität zwischen den betroffenen Parteien.
Organisationen des Gesundheitswesens – Leistungserbringer
Die AGZ, die ÄTG, die BEKAG, der Bündner Ärtzeverein, die FMH, die KAeG SG, die PAP (SGPP und SMHC), die SGAIM, der SVDE, die UNION, der VLSS, die VSÄG und der VSAO, stellen fest, dass nur ein Vertreter der Leistungserbringer vorgesehen sei, gegenüber sieben Vertreter/-innen von Wissenschaft, Versicherern, Versicherten, Kantonen und Qualitätskommission. Hier sei die Verhältnismässigkeit bzw. Angemessenheit evident nicht gegeben und müsse dementsprechend korrigiert werden. Zudem müsse sichergestellt werden, dass insbesondere kleine Berufsgruppen bei der Zusammenstellung der Kommission angemessen berücksichtigt werden. Der SVDE betont die Notwendigkeit, dass die wissenschaftlichen Experten ihre Interessenverbindungen und mögliche Interessenkonflikte, die sich daraus ergeben könnten, offenlegen. Der Aspekt der „Neutralität“ sei von entscheidender Bedeutung, um kein Ungleichgewicht innerhalb der Kommission zu schaffen.
ARTISET betrachtet die Schaffung einer neuen Kommission bereits kritisch. Dies führe zu zusätzlichem administrativem Aufwand, der kaum Mehrwert bringe. Ferner sei es inakzeptabel, dass nur eine Person die Sicht der Leistungserbringer vertreten dürfe. Lasse sich der Bund von der Schaffung einer weiteren Kommission nicht abbringen, schlägt ARTISET vor, dass die Person, die in der EQK die Wissenschaft vertritt, automatisch für die Wissenschaft auch Einsitz in der EKKQ einnehme. So werde ein Sitz frei. Dieser sei einer zusätzlichen Vertretung der Leistungserbringer zuzuweisen.
Gemäss dem SVFP sei eine klare Abstimmung zwischen der Eidgenössischen Kommission für Qualität und der Monitoring-Kommission unerlässlich.
ASPS, der SBK, senesuisse, die Spitex Schweiz beantragen die Vertretung der Leistungserbringer durch zwei Personen und Physioswiss und FSP durch drei Personen, da die Diversität der vielen verschiedenen Leistungserbringer sonst zu wenig berücksichtigt werde und weil auch die Zahlenden der Leistungen (Versicherer und Kantone) mit zwei Personen vertreten seien. Zudem ist Physioswiss der Ansicht, dass die Qualifikationen der Personen gemäss Buchstabe f («Personen aus der Wissenschaft») genauer definiert werden müssten. Für ASPS, Senesuisse, die Spitex Schweiz wäre es auch denkbar, aufgrund der Breite des Themas, die Grösse der Kommission auf die Maximalzahl von 15 Mitgliedern zu erweitern, um möglichst viele Aspekte zu berücksichtigen.
Die AVASAD schlägt vor, die Anzahl der Vertreter der Leistungserbringer, Kantone, Versicherer und Versicherten in der Kommission für Kosten- und Qualitätsüberwachung zu verdoppeln. Bei den Leistungserbringern würde ein Vertreter für die stationären und ein Vertreter für die ambulanten Versorgungspflichten zuständig sein.