Vorlage
Vernehmlassung 2024/81: Inkrafttreten der Änderung vom 29. September 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) und Totalrevision der Verordnung über den Bundesbeitrag in der Krankenversicherung (VPVK) · 11 Seiten
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Verordnung
Versichertenbestand werden die Versicherungspflichtigen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation oder im Vereinigten Königreich nicht eingerechnet.
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Für die Ermittlung des Prämiensolls und des Versichertenbestandes stellt das BAG auf die Angaben der Versicherer ab.
Art. 9 Geschätzte Kostenbeteiligung
1Die Kostenbeteiligung (KB_est) wird mit folgender Formel geschätzt:
t
𝐾𝐵 𝑡−2
𝐾𝐵_𝑒𝑠𝑡 𝑡 = 𝑃𝑆_𝑒𝑠𝑡 𝑡 ∗
𝑃𝑆 𝑡−2
In dieser Formel bedeuten:
PS_estt = geschätztes Prämiensoll
KBt–2 = Kostenbeteiligung des Vor-Vorjahres
PSt–2 = Prämiensoll des Vor-Vorjahres
2Für die Ermittlung der Kostenbeteiligung stellt das BAG auf die Angaben der Versicherer ab.
3. Abschnitt: 40 Prozent einkommensschwächste Versicherte
Art. 10
1Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) liefert dem BAG jährlich die aktuellsten steuerbaren Einkommen nach dem Bundesgesetz vom 14. Dezember 19903 über die direkte Bundessteuer aller steuerpflichtigen Personen in anonymisierter Form. Es liefert sie nach Einkommensklassen und Haushaltstypen geordnet. Mit diesen Daten wird gemäss den folgenden Bestimmungen berechnet, wie viel die Prämien am Einkommen ausmachen.
2Das BAG ermittelt das Einkommen der einkommensschwächsten 40 Prozent der Versicherten mit Wohnort im Kanton, indem es jeder steuerpflichtigen Person ein Äquivalenzeinkommen zuweist. Es ermittelt das Äquivalenzeinkommen aus dem steuerbaren Einkommen des Haushalts und dessen Grösse. Diese entspricht der Anzahl steuerpflichtigen Personen eines Haushalts gemäss der folgenden Gewichtung:
a. die erste erwachsene Person mit 1;
b. jede weitere erwachsene Person mit 0,5;
c. jedes Kind mit 0,3.
3Das BAG sortiert für jeden Kanton die steuerpflichtigen Personen nach der Höhe ihrer Äquivalenzeinkommen und berechnet die Anzahl der 40 Prozent einkommensschwächsten steuerpflichtigen Personen (n_40%).