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Vernehmlassung 2024/81: Inkrafttreten der Änderung vom 29. September 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) und Totalrevision der Verordnung über den Bundesbeitrag in der Krankenversicherung (VPVK) · 11 Seiten

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Verordnung

Prämiensoll t_akt = Prämiensoll sämtlicher steuerpflichtigen Personen gemäss den aktuellsten Daten der ESTV

5. Abschnitt: Skaliertes Einkommen

Art. 14 Berechnung des skalierten Einkommens

Das skalierte Einkommen der 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten des Vor-Vorjahres (skal_Eink_40%t–2) wird mit folgender Formel berechnet:

𝑠𝑘𝑎𝑙_𝐸𝑖𝑛𝑘_40% 𝑡−2 = 𝐸𝑖𝑛𝑘_40% 𝑡_𝑎𝑘𝑡 ∗ 𝑆𝐹_𝐸𝑖𝑛𝑘

In dieser Formel bedeuten:

Eink_40%t_akt = Summe der steuerbaren Einkommen der 40 Prozent einkommensschwächsten steuerpflichtigen Personen

SF_Eink = Skalierungsfaktor Einkommen

Art. 15 Summe der steuerbaren Einkommen der 40 Prozent

einkommensschwächsten steuerpflichtigen Personen

1Die Summe der steuerbaren Einkommen der 40 Prozent einkommensschwächsten Personen (Eink_40%t_akt) wird mit folgender Formel berechnet:

𝑛_40%

𝐸𝑖𝑛𝑘_40% 𝑡_𝑎𝑘𝑡 = ∑ 𝑠𝑡𝑒𝑢𝑒𝑟𝑏𝑎𝑟𝑒𝑠 𝐸𝑖𝑛𝑘𝑜𝑚𝑚𝑒𝑛 𝑝𝑟𝑜 𝑠𝑡𝑒𝑢𝑒𝑟𝑝𝑓𝑙𝑖𝑐ℎ𝑡𝑖𝑔𝑒 𝑃𝑒𝑟𝑠𝑜𝑛 (𝑛)

𝑛=1

In dieser Formel bedeuten:

n_40% = Anzahl der 40 Prozent einkommensschwächsten steuerpflichtigen Personen

Art. 16 Skalierungsfaktor Einkommen

1Der Skalierungsfaktor Einkommen (SF_Eink) wird mit folgender Formel berechnet:

𝑉𝑒𝑟𝑠𝑖𝑐ℎ𝑒𝑟𝑡𝑒𝑛𝑏𝑒𝑠𝑡𝑎𝑛𝑑𝑡−2

𝑆𝐹_𝐸𝑖𝑛𝑘 =

𝐴𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑠𝑡𝑒𝑢𝑒𝑟𝑝𝑓𝑙𝑖𝑐ℎ𝑡𝑖𝑔𝑒 𝑃𝑒𝑟𝑠𝑜𝑛𝑒𝑛 𝑡_𝑎𝑘𝑡

In dieser Formel bedeuten:

Versichertenbestandt–2 = Versichertenbestand des Vor-Vorjahres Anzahl steuerpflichtige Personent_akt = Anzahl steuerpflichtiger Personen gemäss ESTV

2Beim Versichertenbestand des Vor-Vorjahres wird auf die Statistik der obligatorischen Krankenversicherung des BAG abgestellt.

3Die Anzahl steuerpflichtiger Personen wird auf Grundlage der aktuellsten Daten der ESTV zur Anzahl Personen pro Haushalt und zur Anzahl der Haushalte berechnet.